Das Gesellschaftsrecht – komplex und doch verständlich

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Ob die Gründung eines Unternehmens, die Umwandlung einer Gesellschaft oder die Vertragsgestaltung – All diese Themen behandelt das Gesellschaftsrecht. Doch darüber hinaus sind hierbei noch viele weitere Themengebiete betroffen.

Die Definition des Gesellschaftsrechts

Neben dem Arbeitsrecht wird das Gesellschaftsrecht oftmals als beliebteste Teildisziplin unter den Juristen bezeichnet. Laut Definition handelt es sich hierbei um das Recht der privatrechtlichen Zweckverbände sowie der kooperativen Vertragsverhältnisse.

Rechtsthemen, die durch dieses Gesetz bearbeitet werden, reichen von der Beratung von Kapitalgesellschaften bis hin zu den neumodernen Start-Ups. Dazwischen zeigt sich ein weites Spektrum: Personengesellschaften, den dazugehörigen Organmitgliedern oder Gesellschaftern, öffentliche Unternehmungen sowie auch Familiengesellschaften.

Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht hat Verankerungen in verschiedenen Gesetzen, da das abgedeckte Spektrum sehr breit gefächert ist. Schwerpunkte finden sich in den folgenden Gesetzen:

  • Handelsgesetzbuch, kurz HGB – hieraus leitet sich das Handelsrecht ab
  • Bürgerliches Gesetzbuch, kurz BGB
  • Genossenschaftsgesetz, in der Kurzform GenG
  • Aktiengesetz, AktG
  • Gesetz in Bezug auf die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kurz GmbHG
  • Partnerschaftsgesetz, Kurzform PartnerG

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Für welche Gesellschaften gilt das Gesellschaftsrecht?

Eine Aufteilung der zugehörigen Gesellschaftsformen, die sich an das Recht binden, lässt sich wie folgt vornehmen:

  1. Auf der einen Seite gibt es die Personengesellschaften, zu denen die Kommanditgesellschaft, die offene Handelsgesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die stille Gesellschaft, die Partnerschaft sowie die Reederei gehört.
  2. Die andere Seite wird von den privatrechtlichen Körperschaften abgedeckt. Dazu zählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die Aktiengesellschaft, die Genossenschaft, der Verein, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.

Diese Hauptaufgaben hat das Gesellschaftsrecht

Unter dem Oberbegriff lassen sich drei hauptsächliche Kriterien festlegen, die als Fundamente des Gesellschaftsrechts dienen. Dazu gehören das Unternehmensverfassungsrecht, das Sondervermögensrecht sowie auch das Verbandsrecht.

Das erstgenannte Unternehmensverfassungsrecht dient hierbei als Regulator für die unternehmerische Zuständigkeitsordnung sowie die ebenfalls verpflichtende Kontrolle dieser. Das Sondervermögensrecht beinhaltet hingegen den Blick auf die Bildung eines Haftungsfonds. Dabei liegt der besondere Fokus auf den Gesellschaftsgläubigern.

Zum Abschluss als dritter Kernpunkt ist das Verbandsrecht zu nennen. Sämtliche Regelungen zur Organisation einer privatrechtlichen Personenvereinigung, die ein bestimmtes Ziel verfolgt, werden hier zusammengefasst und überwacht.

Die Grundsätze des Gesellschaftsrechts

Zunächst ist die immer freie Auswahl der Rechtsform zu nennen. Wesentlich dafür ist stets der verfolgte Zweck der Unternehmung. Der Gesellschaftsvertrag zwischen zwei Gesellschaftern dient hierbei als Grundlage.

Zusätzlich gibt es noch die Vertrags- beziehungsweise Typenfreiheit Das dispositive Gesellschaftsrecht kann im Rahmen der rechtlichen Mindestanforderungen durch explizit im Vertrag aufgenommene Vereinbarungen verifiziert oder ausgeschlossen werden. Dabei kann auch der Zusammenschluss verschiedener Gesellschaftsformen unter einem Dach geregelt, besser sogar ermöglicht werden.

Wesentliche Einflüsse des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht nimmt Einfluss auf verschiedenste Bereiche. Neben der Gründung, die oft als Startschuss für Berührungen mit dem Gesellschaftsrecht gilt, fällt auch die Wahl des Firmennamens in den Handlungs- und Überwachungsbereich. Vertragsverhandlungen innerhalb der Organisation, aber auch mit anderen Organisationen, sind hier ebenso zu nennen. Die Gestaltung der Verträge wird hierbei auch berührt und ist im Gesetz verankert. Planung von Projekten, die die Form betreffen sowie die Konzeption und Zielsetzung dieser, gehören auch dazu.

Gibt es einen Gesellschafterwechsel oder werden Anteile veräußert oder hinzugekauft, so greift ebenfalls der Bereich des Rechtsapparats und regelt die Angelegenheiten über entsprechende Paragraphen. Dazu gehört auch der Gesellschaftsformenwechsel einer Unternehmung. Zudem steht die Liquidation sowie der Unternehmungskauf auf den Punkten, die das Recht bearbeitet und kontrolliert.