Provisionsbegrenzung ad acta legen

Die BaFin hat erneut den Entwurf einer Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) zum Wertpapierinstitutsgesetz zur öffentlichen Konsultation gestellt. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt dieses Signal der BaFin, von ihren Plänen zur Einführung von Provisionsrichtwerten beim Vertrieb von Lebensversicherungen abzurücken.

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Offensichtlich habe der Verband überzeugend darstellen können, dass BVK-Mitglieder jedenfalls eine regelkonforme Vergütung erhalten und eine Maßregelung nicht notwendig sei, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Dies sei ein großer Erfolg für die Interessenvertretung des BVK.

Dennoch versuchen einige Versicherer, die Provisionshöhen bei Risikolebensversicherungen zu deckeln, wenn sie im Zusammenhang mit einem Darlehensabschluss stehen. Seit dem 1. Juli 2022 sind zwar die Provisionen bei der Vermittlung von Restschuldversicherungen in Höhe von 2,5 Prozent der Darlehenssumme gedeckelt, nicht aber bei Risikolebensversicherungen.

Grundsätzlich könne zwar eine Risikolebensversicherung als eine Restschuldversicherung ausgelegt sein, wenn sie zur Absicherung eines Darlehens abgeschlossen worden sei, betont BVK-Präsident Heinz. Sei sie aber nicht vornehmlich zu Kreditabschluss oder -absicherung getätigt worden, halte der Verband eine weite Auslegung des Provisionsdeckels für kritisch. Denn dieses Produkt decke nicht nur das Risiko des Tilgungsausfalls ab, sondern insbesondere den Tod des beziehungsweise der Versicherten, damit Familien nicht in existenzielle Not geraten.

Einer Provisionsbegrenzung durch die Hintertür werde der BVK daher energisch seine verbandliche Interessenvertretung entgegensetzen, betont Heinz. Und weiter:

Hier vermuten wir, dass Versicherer sich auf Kosten ihrer Vermittler sanieren möchten, aber nicht an das Wohl der Kunden denken. Eine Klarstellung des Gesetzgebers ist gefordert, um Missbräuche zu verhindern.

Statt rückwärtsgewandt Vermittlervergütungen zu regulieren, fordert der BVK von Politik und Behörden, sich verstärkt dem Thema Nachhaltigkeit im Versicherungsvertrieb anzunehmen.

Die BaFin sollte die EIOPA-Anleitung zur Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ins Deutsche übersetzen, um der Vermittlerschaft bei der Umsetzung der komplexen Materie zu helfen.

Auch könnte der Verband sich vorstellen, dass analog zur Erstinformationspflicht zum Vertriebsstatus und der Registrierung ebenfalls eine Kunden-Erstinfo zum Thema Nachhaltigkeit als Angebot zur freiwilligen Nutzung empfohlen werde, so BVK-Präsident Heinz. Finanzanlagenvermittler sollten auch endlich Nachhaltigkeitsaspekte von Kunden erfragen müssen, wie es bereits seit dem 2.8.2022 für die Versicherungsvermittler verpflichtend sei, wenn sie Versicherungsanlageprodukte vermitteln.

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