Um seine Forderung, die Einführung eines EU-weiten Provisionsverbotes endlich ad acta zu legen, durchzusetzen, führte der BVK nun auf dem Mid-term Meeting des BIPAR Gespräche mit den deutschen Vertretern bei der Ständigen EU-Vertretung.
Angesichts des EIPOA-Berichts „cost and past performance report 2023“ zieht VOTUM eine positive Bilanz für fondsgebundene Lebensversicherungen und erkennt besonders in den hohen deutschen Nettorenditen eine Bestätigung für die nachdrückliche Ablehnung eines Provisionsverbots.
Professionelle E-Mail-Archivierung unterstützt Unternehmen dabei, den (datenschutz-)rechtlichen Anforderungen nachzukommen, denn sie gewährleistet die revisionssichere Aufbewahrung. Im Cyber-Schadenfall zahlt sie zudem auf die Business Continuity ein.
VOTUM bemängelt: Der Entwurf des BaFin-Merkblatts formuliert unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung.
Der 2. August sollte die nachhaltige Zeitenwende für die Versicherungs- und Finanzvermittlung einläuten. Den regulatorischen Startschuss setzte dafür die EU-Transparenzverordnung. Wo stehen wir jetzt in Bezug auf die Vermittlerschaft? Eine Positionsbestimmung von Norman Wirth.
Der Klimawandel birgt wesentliche Risiken für die EbAV: Nach dem einheitlichen Bewertungsstandard ergab sich im Stresstest ein Rückgang des Kapitalanlagen-Marktwerts der deutschen Teilnehmer von 14 Prozent, unter HGB von lediglich 4 Prozent.
Mit den Veröffentlichungen von EIOPA und BaFin kommen auf die Lebensversicherer in der Produktentwicklung neue quantitative Anforderungen zur Darlegung des Kundennutzen zu, die insbesondere Ablaufleistung und Rückkaufswert betreffen.
Die EU-Kommission kündigte einen standardmäßigen Wettbewerbsfähigkeitscheck für die EU-Gesetzgebung an. Im Interview erklärt der BVI-Hauptgeschäftsführer, warum bislang die europäischen Assetmanager im globalen Wettbewerb immer weiter zurückfallen und die EU nun endlich handeln muss.
„Der Versicherungsbranche geht es derzeit noch gut“, betont BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund. Doch für die Aufsicht steht fest: 2023 wird ein schwieriges Jahr. Daher braucht es in den Unternehmen ausreichende Puffer bei Kapital und Liquidität.
Mit dem nun veröffentlichten Merkblatt-Entwurf beendet die BaFin die Debatte um einen Provisionsrichtwert. Jedoch läuft die Aufsicht Gefahr, sich zu einseitig auf die Kostenseite von Produkten zu fokussieren. Ein Kommentar von VOTUM-Vorstand Martin Klein.
Der Entwurf einer Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung wurde erneut zur öffentlichen Konsultation gestellt. Der BVK begrüßt dieses Signal der BaFin, von ihren Plänen zur Einführung von Provisionsrichtwerten beim Vertrieb von Lebensversicherungen abzurücken.