Um eine bessere Vergleichbarkeit des Kundennutzens von Altersvorsorgeprodukte zu schaffen, läuft alles auf die Kennzahl „Value for money“ hinaus. Die Aufsichtsbehörden streben dazu massiv die Quantifizierung des Preis-Leistungsverhältnisses ab. Aber wie misst man den Kundennutzen konkret?
Auf der diesjährigen Generalversammlung in Madrid wurde Yorck Hillegaart zum Vizepräsidenten des europäischen Vermittlerdachverbandes BIPAR gewählt. Dieser wird beratend bei allen Fragen rund um den Versicherungssektor von der Europäischen Kommission hinzugezogen.
Sowohl auf Anleger*innen als auch auf die Finanz- und Versicherungsbranche kommen erneut einige wesentliche Veränderungen zu. Gleichzeitig bleibt bei einigen Punkten weiterhin ein großer Interpretationsspielraum, der zu Rechtsunsicherheit führen könnte und weiterer Spezifizierung bedarf.
Naturbezogene Risiken können die Wirtschaft und die Finanzstabilität gefährden. In einem Arbeitspapier identifiziert die EIOPA Ansätze für das Management solcher Risiken durch die Assekuranz und zeigt auf, wie Kapitalanlagestrategie und Underwriting ausgestaltet sein könnten.
Die geplanten Anpassungen um rund 264.000 Euro je Schadenfall und etwa 390.000 Euro je Schadenjahr wären bei Umsetzung die höchsten seit Einführung der Pflichtversicherung im Jahr 2007. Es bleibt abzuwarten, ob die Summenerhöhungen im Bestand beitragsneutral erfolgen werden.
Anlässlich des Entwurfs der Retail Investment Strategy kritisiert der Verband: Es besteht die Gefahr, dass die EU-Kommission mit dem Ziel des Verbraucherschutzes erneut lediglich den Bürokratiedschungel verdichtet und Kleinanleger dadurch sogar auf der Strecke bleiben.
In einer Serie veröffentlicht der CPGA-Geschäftsführer und VSH-Experte, Christian Henseler, relevante Kapitel der Studie „EUROPEAN OBSERVATORY: Entwicklungen am weltweiten Versicherungsmarkt“. Dieser Teil behandelt die Entwicklung der Belegschaftszahlen in 5 Mitgliedstaaten der EU.
Um seine Forderung, die Einführung eines EU-weiten Provisionsverbotes endlich ad acta zu legen, durchzusetzen, führte der BVK nun auf dem Mid-term Meeting des BIPAR Gespräche mit den deutschen Vertretern bei der Ständigen EU-Vertretung.
Angesichts des EIPOA-Berichts „cost and past performance report 2023“ zieht VOTUM eine positive Bilanz für fondsgebundene Lebensversicherungen und erkennt besonders in den hohen deutschen Nettorenditen eine Bestätigung für die nachdrückliche Ablehnung eines Provisionsverbots.
Professionelle E-Mail-Archivierung unterstützt Unternehmen dabei, den (datenschutz-)rechtlichen Anforderungen nachzukommen, denn sie gewährleistet die revisionssichere Aufbewahrung. Im Cyber-Schadenfall zahlt sie zudem auf die Business Continuity ein.
VOTUM bemängelt: Der Entwurf des BaFin-Merkblatts formuliert unter dem Vorwand, den Versicherungsgesellschaften Anleitungen für ihre Produktentwicklungsprozesse zu geben, nahezu ausschließlich Vorgaben und Eingriffe in die Gestaltung der Vertriebsvergütung.