Unter breiter Beteiligung von Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlage-Gesellschaften, Vertrieben, Maklern, Verbänden, Nachhaltigkeits-Experten, Verbraucherschützern und Wissenschaftlern startete der Arbeitsausschuss NA 159-07-01 AA „Finanzdienstleistungen für den Privathaushalt“ beim Deutschen Institut für Normung (DIN e. V.) ein Projekt zur Erarbeitung eines Moduls „Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen“ zur bestehenden DIN-Norm 77230.
Das ESG-Modul (Environment, Social, Governance) soll nach den Vorstellungen der Initiatoren zukünftig als Bestandteil der ganzheitlichen Finanzanalyse, aber auch losgelöst davon anwendbar sein. Die modulare Erweiterung der „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ nach DIN 77230 begründen die Ausschuss-Mitglieder damit, dass Nachhaltigkeitspräferenzen Einstellungen und Verhalten von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen. Dr. Klaus Möller, der Obmann des zuständigen DIN-Ausschusses erwartet:
Verbraucher werden sehr bald den berechtigten Anspruch stellen, dass ihre Nachhaltigkeitspräferenzen in allen Finanzthemen ihren Niederschlag finden.
Das geplante ESG-Modul soll Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich in einem transparenten Prozess nach standardisierten Bewertungskriterien über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden. Gleichzeitig soll der zu erarbeitende Leitfaden Beratern und Vermittlern Arbeitserleichterung und Sicherheit – auch Haftungssicherheit – geben.
Einbeziehung der weiteren Gesetzesregulatorik und bereits bestehender Verbands- und Initiativ-Vorlagen
Durch die diverse Zusammensetzung des Ausschusses ist gewährleistet, dass bei der Entwicklung des für die Abfrage geplanten ESG-Leitfadens die Entwicklung sowohl der deutschen als auch der europäischen Regulatorik im Blick gehalten wird. Bereits erarbeitete Vorlagen von Verbänden und Initiativen fließen in die Arbeit ein. Nach aktuellen Plänen der EU-Kommission werden Berater und Vermittler ab dem 2. August 2022 einer Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen unterliegen. Ziel des zu erarbeitenden Moduls wird es sein, Anforderungen zu definieren, wie die gesetzlichen Vorgaben praktisch umgesetzt werden können.
Bis April 2022 soll der Entwurf und bis Juli 2022 die endgültige Fassung des Moduls der Öffentlichkeit vorliegen, so dass der geplante Leitfaden rechtzeitig im August 2022 verfügbar ist.
Mit der zu einem späteren Zeitpunkt geplanten Standardisierung der Deklaration von Nachhaltigkeitsfaktoren in Finanz- und Versicherungsanlageprodukten kann dann die Vergleichbarkeit von Produktbeschreibungen in Bezug auf die ESG-Kriterien unterstützt und damit die Transparenz für Verbraucher verbessert werden.
Am DIN-Projekt zur Erweiterung der DIN-Norm 77230 beteiligtet Organisationen:
Geschäftsfeld Normenanwendung
Verbraucherschutz
Wirtschaft – Bereich Banken + Finanz-DL-Institute
Wirtschaft – Bereich Finanzplaner/Makler/Honorarberater
Wirtschaft – Investment
Wirtschaft – Bereich Prozessentwicklung/IT-Umsetzung
Wirtschaft – Bereich Rechts-/Unternehmensberatung sowie Weiterbildung
Wirtschaft – Bereich Verbände und Initiativen
- AKBP Arbeitskreis Beratungsprozesse
- VOTUM Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
- Afw – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.
- DVFA e.V.
- Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK)
- Forum Nachhaltige Geldanlagen e. V.
Wirtschaft – Bereich Versicherungen
Wirtschaft – Bereich Vertrieb/Vertriebsunternehmen
Wissenschaft und Forschung
- V.E.R.S. Leipzig, German Sustainability Network GSN
- Prof. Dr. Schwintowski (Humboldt Universität zu Berlin)
- Prof. Dr. Walz (Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen)
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