Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) informiert, dass die DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ zukünftig Nachhaltigkeitsaspekte beinhalten wird.
So sollen nach dem Willen der Initiatoren ESG-Faktoren, also solche, die Umweltschutz (Environment), Soziales (Social) und gute Unternehmensführung (Governance) betreffen, in die Finanzanalyse aufgenommen werden, informiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer, der für den BVK im DIN-Ausschuss mitarbeitet. Er erläutert weiter:
Das ESG-Modul soll nach den Vorstellungen der Initiatoren zukünftig als Bestandteil der ganzheitlichen Finanzanalyse, aber auch losgelöst davon anwendbar sein.
Die modulare Erweiterung begründen die Ausschuss-Mitglieder damit, dass zunehmend Nachhaltigkeitspräferenzen die Einstellungen und das Verhalten von Menschen beeinflussen und deshalb einen Teil der Lebenssituation des analysierten Privathaushalts ausmachen.
Praxishilfe für Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Auch von regulatorischer Seite besteht Handlungsdruck: Nach aktuellen Plänen der EU-Kommission werden Berater und Vermittler ab dem 2. August 2022 einer Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen unterliegen, ergänzt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Ziel des zu erarbeitenden Moduls werde es also sein, Anforderungen zu definieren, wie die gesetzlichen Vorgaben praktisch umgesetzt werden können.
Das geplante ESG-Modul soll Verbrauchern Schutz vor manipulativer Abfrage gewähren und ihnen ermöglichen, sich in einem transparenten Prozess nach standardisierten Bewertungskriterien über ihre Nachhaltigkeitspräferenzen klarzuwerden. Gleichzeitig soll der zu erarbeitende Leitfaden Beratern und Vermittlern Arbeitserleichterung und Sicherheit – auch Haftungssicherheit – geben.
Bis April 2022 soll der Entwurf und bis Juli 2022 die endgültige Fassung des Moduls vorliegen, so dass die ergänzte DIN-Norm rechtzeitig im August 2022 verfügbar ist.
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