So viel Verbraucherschutz steckt im Koalitionsvertrag

Veröffentlichung: 08.12.2021, 09:12 Uhr - Lesezeit 8 Minuten

Die Richtung stimmt: Viele Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag berücksichtigen aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) die Interessen von Verbraucher*innen.

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Der Koalitionsvertrag verspreche konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu gehören ein Recht auf Reparatur und eine längere Gewährleistung für Produkte, die man lange benutzt. Das spare Geld und sei ein Beitrag für mehr Klimaschutz, sagt der Vorstand des vzbv, Klaus Müller. Er stellt fest:

Gut ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher künftig leichter zu ihrem Recht kommen sollen, indem die EU-Verbandsklage verbraucherfreundlich umgesetzt und das wichtige Instrument der Musterfeststellungsklage reformiert wird.

Insgesamt finden sich im Koalitionsvertrag fast 100 verbraucherpolitische Vorhaben. Das sei richtig so – denn ohne starke Verbraucherinnen und Verbraucher könne es keine starke Wirtschaft geben, so Müller. Allerdings müssen den Worten auch Taten folgen:

Ankündigungen und Prüfaufträge allein lösen keine Probleme.

Dringend reformiert werden muss die private Altersvorsorge. Dass es hier nur Prüfaufträge gebe, sei eine herbe Enttäuschung. Damit das Leben im Alter gesichert ist, müssen die Menschen ihr Geld sicher und rentabel anlegen können, am besten in einem öffentlich organisierten Fonds und nicht in unrentablen Versicherungen, so der Vorstand.

Explodierende Energiepreise gerecht ausgleichen

Energie ist deutlich teurer geworden. Um diese Kosten für Haushalte mit geringem Einkommen abzufedern, soll es nach den Plänen der Ampel auch einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Empfänger*innen von Wohngeld geben. Klaus Müller dazu:

Das ist wirklich dringend. Ausreichend zu heizen darf keine Frage des Geldbeutels sein.

Gerechte Verteilung des CO2-Preises

Fossile Energie aus Öl, Gas und Kohle wird auch aufgrund der Einführung einer CO2-Bepreisung teurer. Das setzt Anreize für den Umstieg auf erneuerbare Energien. Gleichzeitig fordert der vzbv, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung vollständig an die Verbraucher*innen zurückzuerstatten. Während die EEG-Umlage bis zum 1. Januar 2023 entfallen soll, bleibt der Zeitplan für ein Klimageld im Dunkeln. Klaus Müller, befindet die langfristigen Pläne für die Rückerstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als viel zu vage. Er weiß:

Die Abschaffung der EEG-Umlage nutzt der Industrie mehr als den privaten Haushalten. Das Klimageld muss rasch kommen.

Gesunde Lebensmittel für Kinder

Die Ampel-Koalition hat vereinbart, an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit viel Zucker, Fett oder Salz zu beschränken. Müller befindet es als gut, dass die Ampel-Koalition das Lebensmittelangebot endlich gesünder machen will. Er appelliert:

Nun müssen endlich klare gesetzliche Vorgaben folgen. Freundliche, aber am Ende wirkungslose Appelle an die Lebensmittelindustrie sind nicht mehr akzeptabel.

Der vzbv fordert konkrete Höchstmengen für Zucker, Salz und Fett.

Kostenfalle Telefonabschluss passé

Ein echter Fortschritt für Verbraucherinnen und Verbraucher sei, dass es künftig bei allen telefonisch abgeschlossenen Verträgen eine schriftliche Bestätigung geben muss. Am Telefon würden den Menschen noch zu viele Verträge untergeschoben, die sie gar nicht wollen, so Müller.

Die bisherige Bundesregierung hatte eine solche Lösung bereits für Strom- und Gasverträge beschlossen. Mit der Bestätigungslösung für alle Verträge hat die Ampel eine Forderung des vzbv aufgegriffen: Wer nach einem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts bezahlen.

100-Tage-Programm für die Bundesregierung

Damit die wichtigsten Probleme von Verbraucher*innen schnell gelöst werden, schlägt der vzbv ein Programm für die ersten 100 Tage der neuen Bundesregierung vor. Müller sagt:

Die extrem hohen Energiepreise erfordern ein sofortiges Handeln. Für mehr Klimaschutz brauchen wir zügig kluge Ideen für einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr. In diesen Prozess müssen auch Verbraucherorganisationen einbezogen werden.

Auch für Online-Plattformen und Internetriesen müssen endlich faire Regeln gelten, so der vzbv-Vorstand weiter. Hierfür müsse sich die Ampel auf europäischer Ebene stark machen. Und damit Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, welche Bank ihnen das beste Angebot mache, brauche es eine transparente Vergleichswebseite für Kontoentgelte, angesiedelt bei der BaFin.

Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten zu Recht von der neuen Bundesregierung, dass sie Alltagsprobleme schnell angehe und konkrete Lösungen anbiete. Als Verbraucherschützer werde der vzbv genau hinschauen, wie das gelingt, schließt Müller.

11 Maßnahmen für die ersten 100 Tage

  • Energiepreise für Haushalte mit geringem Einkommen abfedern: Wohngeld stärken, einmaliger Heizkostenzuschuss, Aussetzen von Energiesperren im Winter.
  • Verbraucher*innen in den Mittelpunkt der Energiewende stellen: Klimageld auszahlen, einfachere Regeln für Mieterstrom und Solaranlagenbetreiber, Energieeffizienz-Maßnahmen stärker fördern.
  • Gesetzentwurf zu Lebensdauerangaben durch Hersteller und Recht auf Reparatur.
  • Verbot von Marketing für Kinderlebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt.
  • Vergleichswebseite für Kontoentgelte durch BaFin zur Verfügung stellen.
  • Sichern der Nutzerrechte bei Regulierung von Online-Plattformen (Digital Service Act & Digital Market Act).
  • Gesetzentwurf zur verbraucherfreundliche Umsetzung der EU-Verbandsklage.
  • Gesetzentwurf für fairere Verbraucherverträge.
  • Start eines Prozesses zur Festlegung von Qualitätskriterien und Standards für Angebote und Erreichbarkeit für urbane und ländliche Räume.
  • Gesetzentwurf für eine dauerhafte, staatsferne Struktur der Unabhängigen Patientenberatung unter Leitung von Patienten- und Verbraucherverbänden.
  • Grundlagen für ein Kooperationsgebot im Bildungsbereich schaffen.

Zur Detailanalyse geht es hier.

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