Genossenschaftsbanken und Sparkassen warnen vor Verschärfung bei Bargeldeinzahlungen

Aktuell konsultiert die BaFin ihren Entwurf des besonderen Teils ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Kreditinstitute. Darin wird verlangt, dass sich Kreditinstitute bei Bartransaktionen innerhalb einer Geschäftsbeziehung (zum Beispiel bei Bareinzahlung auf ein Konto) ab 10.000 Euro grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch entsprechende Dokumente nachweisen lassen müssen. Bei Gelegenheitskunden soll dies bereits ab 2.500 Euro gelten.

(PDF)
Frau-Geldautomat-268163619-AS-hedgehog94Frau-Geldautomat-268163619-AS-hedgehog94hedgehog94 – stock.adobe.com

Abgesehen davon, dass eine solche Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten sein sollte, würde hierdurch das Vorhandensein von Bargeld, das in Deutschland bislang keinen Einschränkungen unterliegt, stigmatisiert, ohne dass dem ein entsprechender Mehrwert bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegenübersteht.

Kreditinstitute sind bei eigenen Kunden vielfach aus dem Kontovertrag verpflichtet, Bargeld als Einzahlung entgegenzunehmen. Andererseits ist jetzt schon abzusehen, dass Kunden der Nachweis der legalen Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte in vielen Fällen unmöglich sein wird. Dies müsste dann künftig eine Verdachtsmeldung an die Behörden nach sich ziehen.

Zudem ist zu erwarten, dass es durch diese Regelung zu Ausweichtransaktionen kommen wird über nicht von dieser Verwaltungspraxis betroffene Branchen (Edelmetallhändler, sonstige Händler hochwertiger Güter).

Diese sind – anders als Kreditinstitute – weder zum Transaktionsmonitoring verpflichtet, noch werden sie ähnlich streng und regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung der ihnen obliegenden Pflichten kontrolliert.

Effektivität der Nachweispflicht zur Geldwäscheprävention fraglich

Schließlich ist fraglich, inwieweit die Dokumente zum Nachweis der Vermögensherkunft, deren Echtheit kaum ein Bankmitarbeiter überprüfen kann, zu einer effektiven Geldwäscheprävention beitragen.

Anstelle die absehbar weitgehend wirkungslose Inpflichtnahme einer einzelnen Branche zu erwägen, sollte sich die Bunderegierung zu dem Vorhaben der Europäischen Kommission positionieren, eine EU-weite allgemeine Obergrenze für Bargeldzahlungen einzuführen.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der BaFinMatthias Sandmann / BaFinDr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der BaFinMatthias Sandmann / BaFin
Finanzen

BaFin warnt: Milliardenverluste durch Turbo-Zertifikate für Privatanleger

Die BaFin-Studien zum Zertifikate-Markt zeigen alarmierende Ergebnisse: Während es keine Hinweise auf systematische Fehlberatung bei Anlage-Zertifikaten gibt, haben Turbo-Zertifikate in fünf Jahren Verluste von 3,4 Milliarden Euro verursacht. Die BaFin will nun strengere Maßnahmen prüfen.

Negativzinsen: Finanztip hat einen Musterbrief erstellt, den Betroffene nutzen können, um ihre Bank zur Rückzahlung aufzufordern.Ralphs_Fotos / pixabayNegativzinsen: Finanztip hat einen Musterbrief erstellt, den Betroffene nutzen können, um ihre Bank zur Rückzahlung aufzufordern.Ralphs_Fotos / pixabay
Verbraucher

Negativzinsen: Musterbrief soll helfen, Geld zurückzuholen

Banken durften Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten nicht erheben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Dennoch müssen Betroffene ihr Geld selbst zurückfordern – Banken sind nicht verpflichtet, Kunden aktiv zu informieren. Finanztip stellt dafür einen Musterbrief bereit.

Lady Justice StatueLady Justice StatueAA+W – stock.adobe.comLady Justice StatueAA+W – stock.adobe.com
Finanzen

Gebührenrückzahlung: vzbv verklagt Sparkassen

Die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn weisen Erstattungsforderungen für einseitig erhöhte Entgelte bislang zurück. Um Verbraucher*innen zu ihrem Recht zu verhelfen, reicht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zwei Musterfeststellungsklagen beim Kammergericht Berlin und beim Oberlandesgericht Hamm ein.
Frau-Dominos-266895338-AS-alphaspiritFrau-Dominos-266895338-AS-alphaspiritFrau-Dominos-266895338-AS-alphaspirit
Finanzen

N26 Bank: BaFin ordnet Wachstumsbeschränkung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 05. Oktober 2021 gegenüber der N26 Bank GmbH angeordnet, Maßnahmen zu ergreifen, um wieder eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen und Risiken für die operationelle Resilienz einzudämmen. Konkret hat die BaFin die Beseitigung von Mängeln insbesondere im Risikomanagement in den Bereichen Informationstechnologie und Auslagerungsmanagement angeordnet. Die Umsetzung muss innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen. Ein ...

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.