Genossenschaftsbanken und Sparkassen warnen vor Verschärfung bei Bargeldeinzahlungen
Aktuell konsultiert die BaFin ihren Entwurf des besonderen Teils ihrer Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz für Kreditinstitute. Darin wird verlangt, dass sich Kreditinstitute bei Bartransaktionen innerhalb einer Geschäftsbeziehung (zum Beispiel bei Bareinzahlung auf ein Konto) ab 10.000 Euro grundsätzlich die Herkunft der Vermögenswerte durch entsprechende Dokumente nachweisen lassen müssen. Bei Gelegenheitskunden soll dies bereits ab 2.500 Euro gelten.
Abgesehen davon, dass eine solche Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten sein sollte, würde hierdurch das Vorhandensein von Bargeld, das in Deutschland bislang keinen Einschränkungen unterliegt, stigmatisiert, ohne dass dem ein entsprechender Mehrwert bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gegenübersteht.
Kreditinstitute sind bei eigenen Kunden vielfach aus dem Kontovertrag verpflichtet, Bargeld als Einzahlung entgegenzunehmen. Andererseits ist jetzt schon abzusehen, dass Kunden der Nachweis der legalen Herkunft der eingesetzten Vermögenswerte in vielen Fällen unmöglich sein wird. Dies müsste dann künftig eine Verdachtsmeldung an die Behörden nach sich ziehen.
Zudem ist zu erwarten, dass es durch diese Regelung zu Ausweichtransaktionen kommen wird über nicht von dieser Verwaltungspraxis betroffene Branchen (Edelmetallhändler, sonstige Händler hochwertiger Güter).
Diese sind – anders als Kreditinstitute – weder zum Transaktionsmonitoring verpflichtet, noch werden sie ähnlich streng und regelmäßig im Hinblick auf die Einhaltung der ihnen obliegenden Pflichten kontrolliert.
Effektivität der Nachweispflicht zur Geldwäscheprävention fraglich
Schließlich ist fraglich, inwieweit die Dokumente zum Nachweis der Vermögensherkunft, deren Echtheit kaum ein Bankmitarbeiter überprüfen kann, zu einer effektiven Geldwäscheprävention beitragen.
Anstelle die absehbar weitgehend wirkungslose Inpflichtnahme einer einzelnen Branche zu erwägen, sollte sich die Bunderegierung zu dem Vorhaben der Europäischen Kommission positionieren, eine EU-weite allgemeine Obergrenze für Bargeldzahlungen einzuführen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
BaFin warnt: Milliardenverluste durch Turbo-Zertifikate für Privatanleger
Die BaFin-Studien zum Zertifikate-Markt zeigen alarmierende Ergebnisse: Während es keine Hinweise auf systematische Fehlberatung bei Anlage-Zertifikaten gibt, haben Turbo-Zertifikate in fünf Jahren Verluste von 3,4 Milliarden Euro verursacht. Die BaFin will nun strengere Maßnahmen prüfen.
Negativzinsen: Musterbrief soll helfen, Geld zurückzuholen
Banken durften Verwahrentgelte auf Spar- und Tagesgeldkonten nicht erheben, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Dennoch müssen Betroffene ihr Geld selbst zurückfordern – Banken sind nicht verpflichtet, Kunden aktiv zu informieren. Finanztip stellt dafür einen Musterbrief bereit.
Gebührenrückzahlung: vzbv verklagt Sparkassen
N26 Bank: BaFin ordnet Wachstumsbeschränkung an
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Finanzwissen: Diese Begriffe verwirren die Deutschen am meisten
Wie fit sind die Deutschen beim Thema Trading? Eine neue Analyse von OANDA liefert aufschlussreiche Antworten: Begriffe wie „Saldo“, „Rendite“ und „EBITDA“ gehören laut Google-Auswertung zu den meistgesuchten Finanzbegriffen.
BFH-Urteil zum freiwilligen Wehrdienst: Wann Kindergeld trotz Soldatendienst gezahlt wird
Der Bundesfinanzhof schafft Klarheit: Ein freiwilliger Wehrdienst allein begründet keinen Anspruch – doch wer ausbildungswillig ist und keinen Platz findet, kann profitieren. Was das Urteil für Familien bedeutet.
Geldanlage: Sicherheit vor Rendite – aber mit wachsender Risikobereitschaft
Für die meisten Deutschen steht Sicherheit bei der Geldanlage weiterhin an erster Stelle. Das zeigt eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der BarmeniaGothaer. Während klassische Sparformen dominieren, gewinnt das Interesse an renditestärkeren Alternativen wie Fonds und Aktien langsam an Bedeutung.
Insolvenzverfahren der P&R-Gruppe: Über 666 Millionen Euro an Gläubiger verteilt
In den Insolvenzverfahren der vier deutschen P&R-Containerverwaltungsgesellschaften wurde nunmehr die vierte Abschlagsverteilung vorgenommen. Insgesamt rund 122 Millionen Euro wurden an mehr als 54.000 Gläubiger ausgezahlt.