Die BaFin hat gemäß § 304 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts widerrufen. Die Gesellschaften Kölner Pensionskasse und Caritas Pensionskasse gehen damit offiziell in den Run-Off.
Es dürfen keine neuen Versicherungsverträge abgeschlossen und bereits bestehende Versicherungsverträge können nicht mehr verlängert oder erhöht werden.
Beide Unternehmen konnten die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen. Auch die vorgestellten Maßnahmen der Kölner Pensionskasse mit einem entsprechenden Finanzierungsplan der vorhandenen Unterdeckung entgegenzuwirken, fanden keine Zustimmung der BaFin.
Schon im Herbst 2020 hatte die BaFin gemäß § 304 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts für die Kölner Pensionskasse VVaG mit dem Bescheid vom 19. September 2018 und für ihre Schwestergesellschaft, die Caritas Pensionskasse, mit dem Bescheid des 24. Oktober 2018 widerrufen.
Damals wurde Widerspruch eingelegt. Nachdem das Verfahren beendet ist, wurden die jeweiligen Bescheide dann zum 31. Dezember 2020 bestandskräftig. Beide Pensionskassen befinden sich in der Liquidation.
Insgesamt sind bei den beiden Pensionskassen 55.000 Pensionsanwärter*innen und Versorgungsempfänger*innen davon betroffen. Deren Verträge und Pensionen laufen weiter, die Renten sollen ausbezahlt werden.
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