Der Bundestag beschloss im März 2020 ein Kreditmoratorium, um Verbraucher mit Krediten vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Auf dieser Grundlage konnten Schuldner, die aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, die Raten für Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate aussetzen.
Wie die Geldinstitute dieses Gesetz umgesetzt haben, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersucht. Betroffene Verbraucher konnten sich dabei direkt an den Verband wenden. Nun liegen dem vzbv Meldungen vor, dass Geldinstitute das gesetzlich festgelegte Kreditmoratorium nicht im Interesse der Verbraucher umgesetzt haben.
Der Gesetzgeber wollte Mehrkosten für die Verbraucher vermeiden. Daher betont er in der Gesetzesbegründung, dass den Verbrauchern keine Verzugszinsen, Entgelte oder Schadenersatzansprüche zu Lasten der Verbraucher entstehen sollten. Die dem vzbv vorliegenden Fälle verstoßen daher gegen das gesetzliche Kreditmoratorium oder umgehen dies und verstoßen damit gegen die Intention des Gesetzes.
Nun ist es laut dem vzbv an den Banken, gesetzeswidrig eingeforderte Zinsen an die Verbraucher zurückzuerstatten und auf weitere unrechtmäßige Forderungen zu verzichten.
Mehrkosten für die Verbraucher
In den gemeldeten Fällen wurden unterschiedliche Szenarien erkannt, die Mehrkosten für die Verbraucher bedeuteten. Im ersten Szenario kamen die Banken dem Stundungsbegehren der Verbraucher nach, forderten jedoch weiterhin die Zinsen. In der Folge stiegen die Gesamtkosten des Kredites für den Verbraucher.
In einer anderen Variante mussten Verbraucher individuelle Vereinbarungen mit ihren Banken treffen, die gegenüber ihrem rechtlichen Stundungsanspruch nachteilig für sie waren. Die Kreditnehmer mussten beispielsweise im Ergebnis höhere Raten bezahlen oder ihnen wurde die Stundung nur gewährt, wenn sie den Kredit aufstockten.
Andere Verbraucher sollten auf Anraten der Bank zur Überbrückung ihren Dispokreditrahmen erhöhen. Außerdem berichteten Verbraucher auch von Gebühren für die reine Änderung der Ratenpläne von 15 bis 90 Euro.
Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt des vzbv, dazu:
„Die Finanzaufsicht ist dazu aufgerufen, den Umgang der Kreditwirtschaft mit dem Moratorium zu überprüfen und Fehlverhalten abzustellen. Banken, die von ihren Kunden trotz Stundung Zinsen verlangt haben, sollten ihre gesetzeswidrigen Entscheidungen revidieren, Verbrauchern das Geld zurückerstatten und auf unrechtmäßige Forderungen verzichten.“
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