Der Bundestag beschloss im März 2020 ein Kreditmoratorium, um Verbraucher mit Krediten vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Auf dieser Grundlage konnten Schuldner, die aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gerieten, die Raten für Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate aussetzen.