Privat krankenversichern – ja schon, aber …

Privat krankenversichern – ja schon, aber …
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Patienten haben den Anspruch, dass Ärzte und auch Zahnärzte alles Erdenkliche möglich machen und in die jeweilige Behandlung einbeziehen, ganz im Sinne einer schnellen Genesung. Eine analytische Vorgehensweise ist für diese Zielgruppe Normalität und keinesfalls etwas Besonderes.

Insofern erwartet sie diese Herangehensweise auch für ihre eigenen Versicherungsbelange. Faktoren, wie das Pro und Kontra der Versicherungssysteme können am Ende im Kundengespräch den Ausschlag geben.

In jungen Jahren sind die Beiträge günstig. Und später?

Das Gesundheitssystem und damit die gesetzliche und private Krankenversicherung werden jeweils mit steigenden Gesundheitskosten konfrontiert. Eine längere Lebenserwartung und auch die Vielfalt der Behandlungsmethoden sowie der medizinische Fortschritt können dazu beitragen, dass sich die Krankenversicherungsbeiträge beider Krankenversicherungssysteme erhöhen. Beim Beitragssatz der GKV ist das beispielsweise dann der Fall, wenn sich das Gehalt erhöht oder auch wenn der Prozentsatz grundsätzlich angepasst wird. Letzterer beruht auf den jeweiligen Entscheidungen der gesetzlichen Krankenkassen. Dafür gibt es jedoch keinen fix hinterlegten Zeitpunkt.  Die Anbieter der privaten Krankenversicherungen überprüfen jedoch jährlich, ob die entstandenen von den kalkulierten Kosten um 5 bis 10 Prozent abweichen.

Langfristig werden sich in beiden Gesundheitssystemen die Beiträge nach oben schrauben. Im System der gesetzlichen Krankenversicherung werden vorher meist die Leistungen gekürzt. Insbesondere junge Menschen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sollten genau rechnen, da dann schon der Höchstsatz für die Beitragsberechnung hinterlegt wird.

In die Rente und raus aus der PKV?

Mit Blick auf den bevorstehenden Ruhestand beschäftigen sich viele mit der Frage „Kann ich mir die PKV noch leisten?“. Pauschal kann diese Frage nur im Rahmen einer detaillierten Analyse für die weitere Lebensplanung, sprich die Zeit im Rentenbezug, beantwortet werden. Ein Wechsel aus der PKV in die GKV ist in Ausnahmefällen möglich und mit einigen Vorgaben verbunden.

So müssten beispielsweise Angestellte ihr Bruttoeinkommen reduzieren, damit ihr Verdienst unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Für das Jahr 2020 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 62.550 Euro. Selbstständige und Freiberufler müssen dafür im Hauptjob in ein Angestelltenverhältnis wechseln.

Ist man älter als 55 Jahre, besteht kaum eine Chance für einen Wechsel. Eine Möglichkeit könnte sein, im Rahmen der GKV-Familienversicherung versichert zu werden. Ferner verbieten die gesetzlichen Grundlagen, dass Versicherungsbeiträge in Korrelation mit dem Alter steigen. Seriöse Versicherungstarife berücksichtigen von vorneherein die voraussichtliche Lebenserwartung auf Basis der gültigen Sterbetafeln.

Damit sich Versicherte die Beiträge zur privaten Krankenversicherung auch im Alter noch leisten können, bietet zum Beispiel die INTER Krankenversicherung dafür optional einen Beitragsentlastungstarif im Alter an. Bei einem späteren Eintrittsalter, zum Beispiel mit Mitte 40, können die Beiträge dafür durchaus teuer werden. Denn es verbleibt dann weniger Zeit, um Alterungsrückstellungen aufzubauen, als vergleichsweise mit Mitte 20. Das Ziel dieses optionalen Angebots ist, dass die Beiträge zum Zeitpunkt des Rentenbeginns entlastet werden.

Familie in der PKV absichern – ist doch viel zu teuer

Auch bei diesem Aspekt zählt: Der erste Schritt ist eine umfassende Analyse der finanziellen Rahmenbedingungen in der Familie, um dann die Anforderungen an die Gesundheitsvorsorge damit in Einklang zu bringen. Auch in der privaten Krankenversicherung können in einem Einsteigertarif auf Wunsch Kinder und auch Partner abgesichert werden. Interessant ist meist auch der Vergleich „PKV versus GKV“ mit Blick auf das Einkommen bei Besserverdienern. Nicht zu vergessen, dass sich ein/-e Ehepartner/-in selbst versichern muss, wenn er/ sie keinem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nachgeht.

Die beruflichen Plänen ändern sich und dann?

Die Eröffnung einer eigenen Praxis, die Niederlassung nach Approbation oder aber auch der geplante Verkauf einer Praxis können die Einkommenssituation signifikant verändern. In diesen Fällen sollte der vorhandene Krankenversicherungsschutz einem Check unterzogen werden. Stellt der bestehende Gesundheitsschutz nicht mehr die beste Wahl dar, sind weitere Tarifoptionen des gleichen Anbieters zu prüfen – Alterungsrückstellungen gehen dabei nicht verloren.

Zurück in die GKV …?

Diese Gedankenspiele entstehen meist dann, wenn die Sorge vorhanden ist, dass die Versicherungsbeiträge zu hoch werden könnten. Gründe dafür sind häufig gesundheitliche Beeinträchtigungen, die dann wiederum zu einer längeren Unterbrechung der beruflichen Tätigkeit führen. Eine Krankentagegeldversicherung hilft, Einkommenseinbußen abzupuffern und somit auch den gewünschten Krankenversicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Oder auch ein niedrigeres Einkommen im Alter führt dazu, dass man sich die Beiträge nicht mehr leisten kann.

Mit einem Beitragsentlastungstarif kann gegengesteuert werden. Von der INTER Krankenversicherung wird hierfür noch im zweiten Halbjahr 2020 ein neues Leistungsangebot vorgestellt. Auch für diese Zusatzoption hat die INTER Krankenversicherung ein Leistungsangebot im Gepäck. Übrigens: Die Ausgaben für das Krankentagegeld und der gesetzliche Regelzuschlag entfallen im Alter und entlasten somit den Beitrag. Auch hier muss die Umstellung auf einen günstigeren Tarif in die Beratung einbezogen werden.

 

Mehr zum Thema in der Ausgabe 04/20 des experten Report

 

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