Weniger Beschwerden bei Genossenschaftsbanken

Im vierten Jahr in Folge nahm im vergangenen Jahr die Anzahl der Beschwerdeanträge ab. Dies zeigt der Tätigkeitsbericht 2019 der Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR).

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Der Tätigkeitsbericht 2019 bietet einen Überblick über die Arbeit der Kundenbeschwerdestelle beim BVR.

96 Prozent der Mitgliedsinstitute beteiligen sich an dem vom BVR angebotenen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Es stellt eine alternative Form der Streitbeilegung dar. Der Schlichtungsvorschlag ist dabei nicht bindend. Die Möglichkeit eines Gerichtsverfahrens bleibt somit weiterhin bestehen.

Mit nur 1.165 Anträgen auf Streitbeilegung ist das Jahr 2019 sogar eines der beschwerdeärmsten Jahre seit der Gründung der Kundenbeschwerdestelle im Jahr 2002.

Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, sagt:

„Zufriedene Kunden sind unser täglicher Ansporn. Insofern freut es uns sehr, wenn die Anzahl der Beschwerden so gering ist und sogar noch weiter zurückgeht. Zugleich lassen sich über die Kundenbeschwerdestelle beim BVR im Fall der Fälle Streitigkeiten nicht zuletzt dank des Einsatzes von digitalen Lösungen schnell, unbürokratisch und für den Verbraucher kostenlos lösen. Auch das ist für uns gelebte Kundennähe.“

Im Jahr 2019 konnte die Verfahrensdauer durch die Digitalisierung der Aktenführung und vieler Kommunikationswege um durchschnittlich 40 Tage verkürzt werden.

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