Die 8 größten Irrtümer in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die größten Irrtümer in der Berufsunfähigkeitsversicherung
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Rund 62 Prozent der Beschäftigten in Deutschland haben keine Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die Zurich Versicherung will für das Thema sensibilisieren und räumt mit den häufigsten Irrtümern zur Berufsunfähigkeitsversicherung auf.

Irrtum Nr. 1

„Ich werde schon nicht berufsunfähig. Ich arbeite doch im Büro.“

Nach Angaben von Morgen & Morgen ist fast jeder dritte Fall von Berufsunfähigkeit auf psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten, wie Burnout und Depressionen, zurückzuführen, die jeden treffen können.

Irrtum Nr. 2

„Der Staat oder die Krankenkasse werden mich bei Berufsunfähigkeit schon irgendwie auffangen.“

Die staatliche Erwerbsminderungsrente ist nur eine Mindestabsicherung, die zur Erhaltung des Lebensstandards kaum reichen wird. Das Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird, ist auf maximal 72 Wochen begrenzt. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt lediglich dann, wenn der Versicherte irgendeine Erwerbstätigkeit nur noch in geringem Umfang ausüben können. Wer maximal drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält nur circa 40 Prozent des Nettoeinkommens. Bei drei bis sechs Stunden sind es sogar nur noch circa 20 Prozent.

Irrtum Nr. 3

„Die Versicherung kann ich ja auch später noch abschließen.“

Auch wenn eine BU auch zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden kann, ist je früher desto besser. Denn umso niedriger sind die Beiträge. Jüngere Menschen sind in der Regel gesünder als ältere. Somit zahlen jüngere Menschen für die gleiche Leistung niedrigere Beiträge als ältere.

Irrtum Nr. 4

„Studenten und Auszubildende können noch nicht versichert werden, weil sie ja noch keinen Beruf ausüben.“

Auch Studenten und Auszubildende können sich absichern. Wer jung und fit ist, zahlt geringe Beiträge – und das bleibt auch über die gesamte Vertragslaufzeit so.

Außerdem ist zu beachten: Gerade Studenten und Auszubildende dürfen sich nicht auf den Staat verlassen. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt wurde.

Irrtum Nr. 5

„Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann ich mir nicht leisten.“

Wie hoch der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist, ist abhängig von Alter, der Vertragsdauer, den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten im Berufsalltag, der gewünschten Rentenhöhe und dem Gesundheitszustand. Der Monatsbeitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung kostet in der Regel nicht mehr, als einmal pro Monat in einem gehobenen Restaurant gut essen zu gehen.

Irrtum Nr. 6

„Ich habe schon vorgesorgt. Eine Unfallversicherung und eine Krankenzusatzversicherung reichen doch.“

Eine Unfallversicherung greift nur bei Unfällen. Aber nur rund 8 Prozent aller Berufsunfähigkeitsfälle werden durch Unfälle verursacht.

Krankenzusatzversicherungen kommen in der Regel nur für die Arzt-, Krankenhauskosten auf, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur entscheidend, in welchem Umfang die berufliche Tätigkeit noch ausgeübt werden kann – unabhängig davon, ob die Ursache der Berufsunfähigkeit auf eine Erkrankung oder einen Unfall zurückzuführen ist.

Irrtum Nr. 7

„Wenn mir in meiner Freizeit was passiert, zahlt die Versicherung doch eh nicht.“

Diese Annahme ist falsch, denn bei der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt es keine Rolle, ob die Ursache für eine Berufsunfähigkeit im beruflichen oder im privaten Umfeld liegt. Die Absicherung besteht rund um die Uhr und an jedem Tag der Woche.

Irrtum Nr. 8

„Das ist mir zu kompliziert. Und wenn es darauf ankommt, lassen die mich eh hängen.“

Bei durchschnittlich 75 Prozent der gemeldeten Leistungsanträge erfolgt auch eine Leistung durch den Versicherer.