Versicherer schlagen Alarm: Nachhaltigkeitsbericht droht zum Bürokratiemonster zu werden

Veröffentlichung: 11.07.2025, 11:07 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) kommt – doch die Umsetzung sorgt weiter für Diskussionen. Die Versicherer begrüßen den Referentenentwurf der Bundesregierung, warnen aber vor einer massiven Unterschätzung des Aufwands. Besonders kleine und mittlere Unternehmen droht eine Bürokratiewelle.

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Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)GDV (Archiv)

Die Versicherungsbranche bewertet den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht (CSRD) grundsätzlich positiv – warnt aber gleichzeitig vor gravierenden Fehlannahmen beim administrativen Aufwand. „Es ist gut, dass die Bundesregierung jetzt Klarheit schafft, wie es mit der CSRD weitergeht“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Besonders begrüßt der GDV, dass die geplanten EU-Vereinfachungen, wie etwa die zeitlich begrenzte Befreiung von Mittelständlern (501 bis 1.000 Beschäftigte) von der Berichtspflicht, bereits in den Entwurf eingeflossen sind. Unternehmen dieser Größe müssten dann für die Jahre 2025 und 2026 keine Nachhaltigkeitsberichte erstellen – ein sinnvoller Schritt zur Entlastung in der Transformationsphase, so Asmussen.

Trotz dieser Fortschritte schlägt der Verband Alarm: Der Aufwand für die CSRD-Umsetzung sei nach wie vor drastisch unterbewertet. Die tatsächlichen Kosten – insbesondere für Implementierung, Datenbeschaffung und Berichtserstellung – liegen laut GDV bei Versicherungsunternehmen um ein Vielfaches höher als vom Gesetzgeber angenommen. Der Verband spricht von einem bis zu 25-fach höheren Aufwand in der Praxis.

Der GDV appelliert daher an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene weiterhin für substanzielle Erleichterungen einzusetzen – insbesondere bei den Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS). Dort seien praxisnahe Regelungen dringend notwendig, um Unternehmen nicht zu überfordern.

Ein Wermutstropfen bleibt: Die Frist zur Stellungnahme auf den Entwurf ist mit dem 21. Juli 2025 äußerst knapp bemessen. Für eine tiefgreifende und konstruktive Beteiligung der Wirtschaft an diesem zentralen Vorhaben bleibt damit nur wenig Zeit.

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