BdV mahnt CosmosDirekt ab

Die Cosmos Lebensversicherungs-AG (CosmosDirekt) wurde vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) wegen einer aktuell laufenden Gutscheinaktion abgemahnt.

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„Bis zum 28.02. 50 Euro für Amazon.de sichern!"- mit diesem Slogan wirbt CosmosDirekt für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Allerdings hat der Gesetzgeber die Abgabe einer Sondervergütung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages reguliert, weswegen Versicherer pro Versicherungsjahr maximal 15 Euro ihren Kunden schenken dürfen.

Damit verstößt der Versicherer nach Einschätzung des BdV gegen das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot (§ 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)).

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher, dazu:

„Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer sollten sich für einen bestimmten Versicherungsschutz entscheiden, weil der angebotene Versicherungsschutz bedarfsgerecht ist und nicht, weil man einen 50 Euro-Einkaufsgutschein geschenkt bekommt.“

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