Der Bund der Versicherten e. V. ist der Meinung, dass Lebensversicherungen zur Altersvorsorge ungeeignet sind. Der Frage, ob die private Altersrentenversicherung noch zu retten ist, geht Prof. Dr. Karl Michael Ortmann in der Zeitschrift für Versicherungswesen ZfV nach.
Prof. Dr. Ortmann ist Professor für Mathematik an der Beuth Hochschule für Technik in Berlin. Er ist außerdem wissenschaftlicher Beirat des BdV.
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V., dazu:
„Prof. Dr. Ortmann zeigt auf, dass die Probleme der Lebensversicherer tiefer gehen, als dass sie sich eindimensional auf niedrige Zinsen reduzieren lassen könnten.“
Prof. Dr. Karl Michael Ortmann weist in dem Aufsatz nach, inwiefern Verbraucher in der privaten Altersrentenversicherung systematisch übervorteilt werden.
Prof. Dr. Karl Michael Ortmann äußert sich gegenüber dem BdV:
„Leider hat der Gesetzgeber diesen misslichen Umstand nicht nur ermöglicht, sondern auch begünstigt. Es wird Zeit, dass sich das ändert.“
Auflösung der Bewertungsreserven
In den vergangenen Jahren wurden zur Finanzierung der Zinszusatzreserve massiv Bewertungsreserven aufgelöst und damit in der Bilanz aktiviert. Lebensversicherungsunternehmen zahlten in der Konsequenz ihren Anteilseigner auch in mageren Jahren üppige Renditen. Gleichzeitig kürzten sie aber die Überschüsse für Versicherungsnehmer.
Prof. Dr. Karl Michael Ortmann moniert:
„Im klassischen Märchen der Gebrüder Grimm spuckt der Esel Goldstücke, wenn man „Bricklebrit!“ zu ihm sagt. Im modernen Märchen über die Lebensversicherung ruft die Lobby nach der Politik und schon sprudelt der Gewinn für die Aktionäre wieder. Es ist nur schade, dass es Kundengelder sind, die vielmehr zur Altersvorsorge der Versicherten gebraucht würden.“
Axel Kleinlein ergänzt:
„Was die Ausführungen zeigen: Das Wechselspiel zwischen den verschiedenen Problemfeldern erlaubt keine einfachen Lösungen. Wenn die Lebensversicherung überhaupt noch eine Chance haben sollte, dann nur, indem auch die Belange der Versicherten endlich ernst genommen werden.“
Prof. Dr. Karl Michael Ortmann kommt in seinem Aufsatz zu dem Schluss:
„Es gibt tatsächlich einigen Spielraum, die Rechnungsgrundlagen der Lebensversicherung im Sinne der Verbraucher anzupassen. Abschluss- und Verwaltungskosten könnten gesetzlich auf ein angemessenes Niveau gedeckelt werden. Die Lebensversicherungsbranche sollte außerdem ihre Sicherheitsmargen in den Sterblichkeitsannahmen senken und darüber hinaus die Langlebigkeit risikogerecht modellieren.“