Die Minerva KundenRechte GmbH stellt ein erfolgsabhängiges Honorar in Rechnung, wenn sich privatversicherte Verbraucher über einen neuen Krankenversicherungstarif beraten lassen. So bemisst sich das Honorar letztlich danach, wie hoch eine Ersparnis bei einem neuen Tarif ausfällt. Der der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sieht dies als nicht sachgerecht für eine Versicherungsberaterin an.
Erfolgsabhängige Honorare geben Fehlanreize
Die Klage des BdV dagegen war vor dem Landgericht München erfolgreich, nun obsiegte in der Berufung vor dem Oberlandesgericht München (OLG) die Versicherungsberaterin.
Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, erklärt:
„Wir sehen die besondere Stellung der Versicherungsberater nicht genügend gewürdigt und werden daher Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten bei einer Versicherungsberaterin wie etwa der Minerva eine unabhängige und ergebnisoffene Beratung, die durch eine erfolgsabhängige Vergütung aber konterkariert wird.“
Denn würde sich etwa im Rahmen der Beratung ergeben, dass in einem individuellen Fall kein Tarifwechsel angezeigt ist, so besteht die Gefahr, dass dennoch ein Tarifwechsel empfohlen wird, da andernfalls kein Honorar verlangt werden könnte. So geben erfolgsabhängige Honorare laut Axel Kleinlein Fehlanreize und gefährden eine unabhängige Beratung.
OLG: Tarifwechselberatung ist Versicherungsvermittlung
Das OLG sieht jedoch die Tarifwechselberatung als Versicherungsvermittlung an, für die nach Begründung zum IDD-Umsetzungsgesetz keine Einschränkung der Honorierungsart gelte.
Daher ist nach Ansicht des BdV in letzter Konsequenz der Gesetzgeber gefordert.
Axel Kleinlein meint:
„Würde der Bundesgerichtshof die Sichtweise des Oberlandesgerichts bestätigen, so ist dann die Politik gefordert Klarheit über die Rolle der Versicherungsberater zu schaffen. Wir brauchen Rechtssicherheit in dieser Frage.“
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