Die Auswahl an Rechtsformen ist groß. Zwei Grundformen sind für den Anfang jedoch zu unterscheiden. Der Einzelkaufmann und die Personengesellschaften einerseits sowie die Kapitalgesellschaften andererseits. Sie unterscheiden sich vor allem in punkto Haftung und Vertretung des Unternehmens.
Für Personengesellschaften gilt grundsätzlich, alle handeln und haften gemeinsam und die Gesellschafter müssen generell mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft einstehen.
Zu dieser Gesellschaftsform gehören:
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- die offene Handelsgesellschaft (oHG)
- die Kommanditgesellschaft (KG)
Diese persönliche Gesellschafterhaftung gibt es bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich nicht. In dieser Rechtsform kann das Unternehmerrisiko auf das sogenannte Stamm- bzw. Grundkapital begrenzt werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass bei Unternehmensgründung das jeweils vorgeschriebenen Stammkapital der Gesellschaft vorhanden sein. Für die in Deutschland sehr häufig genutzte Gesellschaftsform, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein Stammkapital von nominal 25.000 Euro erforderlich. Wobei bei Bargründungen nur die Hälfte sofort eingezahlt werden muss. Die Gründung einer GmbH kann mit einem Stammkapital von 12.500 Euro erfolgen.
Für wenig kapitalintensive Tätigkeiten kann auf die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zurückgegriffen werden. Hier ist entsprechend weniger Stammkapital erforderlich. Bei der Entscheidung für die Gesellschaftsform ist jeweils der Unternehmensgegenstand, die Zahl der Gesellschafter, der Kapitalbedarf, die Wachstumspläne, geplante Mitarbeiter und gegebenenfalls die Mitarbeiterbeteiligung und auch das Risikopotenzial abzuwägen. Aufgrund der unterschiedlichen Faktoren ist eine fachkundige Beratung durch einen Notar oder auch Steuerberater hilfreich. In jedem Fall gilt es, Fallstricke zu kennen und in die persönliche Entscheidung einbeziehen zu können.
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