Aktuelles

Dr. Sibylle Kessal-Wulf wird neue Versicherungsombudsfrau

Die Mitgliederversammlung des Versicherungsombudsmann e. V. hat die Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D. zur Nachfolgerin von Herrn Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier als Ombudsfrau gewählt. Sie wird zum 1. April 2024 in ihr neues Amt eingeführt.

Weitere Nachrichten

Verfassungsbeschwerde gegen Victoria-Urteil

Der BdV kämpft schon seit 2016 dafür, dass die Überschusskürzungen der Victoria bei kapitalbildenden Lebens- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt werden. Nun legt der Verband Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle Urteil des LG Düsseldorf ein.

Mietendeckel spaltet Berliner Wohnungsmarkt

Ein Jahr nachdem das Bundesverfassungsgericht das Aus für den Berliner Mietendeckel beschlossen hat, sind die Mieten für Bestandswohnungen gestiegen, während Neubauten günstiger geworden sind. Die Mietangebote stagnieren jedoch weiterhin.

Auswirkungen der Grundsteuerreform

Bereits dieses Jahr sollten Grundstückseigentümer aktiv werden. Denn der 1. Januar 2022 gilt als Stichtag für die Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundsteuerwerts. Dieser wird zukünftig den Einheitswert bei der Berechnung der Grundsteuer ersetzen.

Ist Containern in Deutschland legal?

In Deutschland fallen im Groß- und Einzelhandel pro Jahr etwa 500.000 Tonnen Lebensmittelabfälle an. Aktivisten retten diese aus Mülltonnen. Doch ist dieses sogenannte „Containern“, also das Sammeln von Lebensmitteln aus Supermarktmülltonnen, legal?

Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Steuerzinsen in Höhe von 6 Prozent vor kurzem für verfassungswidrig erklärt. Doch nicht jeder, der in den letzten Jahren Zinsen auf Steuernachforderungen zahlen musste, kann mit einer Erstattung rechnen.

Zu hohe Verzinsung auf Steuerforderungen ist verfassungswidrig

Laut Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08. Juli 2021 ist die Verzinsung von Steuernachforderungen-und Erstattungen mit jährlich sechs Prozent ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig. Bis zum 31.07.2022 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen. Die Union fordert eine Verzinsung von drei Prozent.