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Die Mitgliederversammlung des Versicherungsombudsmann e. V. hat in ihrer Sitzung am 27. September 2023 Frau Dr. Sibylle Kessal-Wulf zur Nachfolgerin von Herrn Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier als Ombudsfrau gewählt.
Zum 1. April 2024 wird die Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Sibylle Kessal-Wulf in ihr neues Amt eingeführt. Dr. Kessal-Wulf kann auf eine außerordentlich erfolgreiche Karriere in der Justiz zurückblicken. 1992 wurde sie zur Richterin am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig ernannt. 2001 erfolgte die Ernennung zur Richterin am Bundesgerichtshof im für das Versicherungsrecht zuständigen IV. Zivilsenat und 2011 zur Vorsitzenden Richterin dieses Senats. Von Dezember 2011 bis Dezember 2023 war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Zweiten Senat.
Am 31. März 2024 endet die Amtszeit von Herrn Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier. Er hatte diese Aufgabe 2019 übernommen. 2006 bis 2017 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts, davor Richter und Bundesanwalt am Bundesgerichtshof. Die Gremien der Schlichtungsstelle, „Mitgliederversammlung“ und „Beirat“, dankten Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier als drittem Amtsinhaber in ihren Sitzungen für die fünfjährige Tätigkeit und würdigten seine Amtsführung. Er habe die Schlichtungsstelle, eine der größten ihrer Art in Deutschland, erfolgreich weiterentwickelt und ihr großes Ansehen unter den Verbrauchern und in der Öffentlichkeit verschafft. Bundesminister und Verbraucherschutzverbände bezeichneten den Versicherungsombudsmann wiederholt als Vorbild.
Thomas Flemming, Vorstandsvorsitzender des Trägervereins und Vorsitzender der Aufsichtsräte der Mecklenburgischen Versicherungsgruppe, sagt: „Mit Frau Dr. Kessal-Wulf konnte erneut eine Persönlichkeit von überragender juristischer Fachkompetenz, hoher Reputation und ausgewiesener Exzellenz im Versicherungsrecht für diese Aufgabe gewonnen werden. Damit bleibt das hohe Ansehen der Institution Versicherungsombudsmann auch in Zukunft gesichert.“
Der 2001 gegründete Versicherungsombudsmann e. V. ist eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Über 295 Versicherungsunternehmen, die mehr als 95 Prozent des Marktes im Privatkundengeschäft repräsentieren, sind angeschlossen. Der Ombudsmann ist in seiner Verfahrens- und Amtsführung unabhängig und keinen Weisungen unterworfen. Er kann die Mitgliedsunternehmen bis zu einem Betrag von 10.000 Euro zur Leistung verpflichten.
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