BFH bestätigt Angemessenheit der Säumniszuschläge – Entscheidung stärkt aktuelle Rechtslage
Ein Prozent pro Monat ist zulässig: Der Bundesfinanzhof bestätigt die Rechtmäßigkeit der Säumniszuschläge. Welche Bedeutung das aktuelle Zinsumfeld hat und was Steuerpflichtige jetzt wissen sollten.
Ein Prozent pro Monat bei verspäteter Zahlung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil klargestellt: Die derzeitige Höhe der Säumniszuschläge auf Steuerverbindlichkeiten ist verfassungsgemäß – jedenfalls seit März 2022. Damit bestätigt das oberste deutsche Steuergericht die aktuelle Regelung, nachdem in der Vergangenheit verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe dieser Zuschläge laut geworden waren.
Säumniszuschläge erhebt das Finanzamt, wenn fällige Steuerbeträge nicht rechtzeitig bezahlt werden. Die Höhe: ein Prozent der abgerundeten Steuerschuld für jeden angefangenen Monat der Verspätung – also zwölf Prozent pro Jahr. Grundlage dafür ist die Abgabenordnung (§ 240 AO). Beispiel: Bei einer verspätet gezahlten Steuerschuld von 420 Euro berechnet das Finanzamt drei Prozent Säumniszuschlag – also 12 Euro –, wenn die Zahlung drei Monate zu spät erfolgt.
Hinweis: Der Säumniszuschlag unterscheidet sich vom Verspätungszuschlag, der dann erhoben wird, wenn eine Steuererklärung verspätet abgegeben wird.
Kein Vergleich mit verfassungswidriger Vollverzinsung
Anlass für die aktuelle BFH-Entscheidung war eine Klage gegen einen Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge. Dabei prüfte der BFH, ob das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2021 zur sogenannten Vollverzinsung auch auf Säumniszuschläge übertragbar ist. Das BVerfG hatte die damalige Verzinsung von sechs Prozent jährlich als verfassungswidrig eingestuft – wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase.
Im Gegensatz dazu verweist der BFH nun auf die seit 2022 deutlich veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Insbesondere der Zinsanstieg im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine habe die Phase künstlich niedriger Zinsen beendet. Die aktuell geltenden zwölf Prozent pro Jahr seien daher – anders als früher bei der Vollverzinsung – nicht mehr als realitätsfremd zu bewerten.
Entscheidung bringt Rechtsklarheit
Mit seinem Urteil sorgt der BFH für mehr Rechtssicherheit bei der Handhabung von Säumniszuschlägen. Auch wenn eine gesetzliche Neuregelung bislang ausgeblieben ist, stuft das Gericht die aktuelle Praxis – zumindest seit März 2022 – als rechtlich unbedenklich ein. Für Steuerpflichtige bleibt es somit bei der bisherigen Regel: Wer Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt nicht fristgerecht erfüllt, muss mit einem Zuschlag von einem Prozent pro Monat rechnen.
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