Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat sich unmittelbar nach Inkrafttreten der neuen Vorschrift des § 48 b VAG mit dem Provisionsabgabeverbot beschäftigen müssen. Das war nicht das erste Mal, denn bekanntlich hatte die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt durch Urteil vom 24.10.2011 (Az.: 9 K 105/11.F – juris) das für Vermittler von Versicherungen in der Anordnung vom 8.3.1934 enthaltene Verbot der Gewährung von Sondervergütungen mangels hinreichender Bestimmtheit für unwirksam gehalten. ...