AfW-Hauptstadtgipfel: Provisionsdeckel thematisiert

Zum 15. Hauptstadtgipfel des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW kamen über 40 Vorstände/Geschäftsführer der Finanzdienstleistungsbranche und diskutierten mit den Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Brodesser (CDU) und Frank Schäffler (FDP) sowie einem Vertreter der BaFin über aktuelle Regulierungsvorhaben. Im Vordergrund stand die Frage des Provisionsdeckels auf Lebensversicherungen.

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AfW Vorstand Frank Rottenbacher wertete zu Beginn des Hauptstadtgipfels das 11. AfW-Vermittlerbarometer aus. In Bezug auf den Provisionsdeckel wurden die Teilnehmer danach gefragt, wie hoch der Umsatzrückgang bei einem Provisionsdeckel für sie voraussichtlich sein würde. Demnach erwarten Versicherungsvermittler einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von 21 Prozent. Sollten auch biometrische Produkte vom Provisionsdeckel betroffen sein, sogar einen Umsatzeinbruch von 36 Prozent.

Frank Rottenbacher, AfW Vorstand, dazu:

„Diese dramatischen Zahlen belegen, warum wir uns als Bundesverband so vehement gegen einen Provisionsdeckel einsetzen.“

Walter Wunsch, aus dem Grundsatzreferat Lebensversicherung der BaFin, erläuterte unter anderem den LVRG Evaluierungsbericht. Er verwies hierbei darauf, dass zwar die „kalkulierten Abschlusskosten“ um 21,8 Prozent gesunken seien, die Provisionen hingegen nur um durchschnittlich 5 Prozent. Aus Sicht der BaFin würde dies aber keine ausreichende Senkung darstellen. Daher befürwortet die BaFin einen Provisionsdeckel – auch um Fehlanreize bei der Vergütung von Versicherungsvermittlern zu vermeiden.

Dr. Carsten Brodesser, der in der CDU unter anderem für das Thema LVRG-Evaluierung zuständige Berichterstatter, kritisierte hingegen, dass die BaFin mit ihren öffentlichen Äußerungen als „Exekutivbehörde Politik mache“ und betonte, dass Gesetze aber das Parlament verabschiede.

Er verwies darauf, dass die AG Finanzen der CDU mehrheitlich klar gegen einen Provisionsdeckel sei, da sie einen Provisionsdeckels als potentiell verfassungswidrig ansieht (Art. 12 Grundgesetz). Außerdem würde er vor allem die Makler treffen und damit sowohl Arbeitsplätze kosten, als auch die Versorgung der Bevölkerung mit Altersvorsorgeberatung gefährden.

Auch der Finanzexperte und Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler (FDP) lehnt den Provisionsdeckel ab. Nach seiner Auffassung würde der § 48a VAG bereits ausreichen, um Fehlanreize bei der Vermittlung von Lebensversicherungen zu vermeiden. Im Hinblick auf eine mögliche BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler warnte er vor einem „höheren vierstelligen Betrag“, den die betroffenen Vermittler dann für ihre eigene Aufsicht aufbringen müssten und befürchtet über diese zusätzliche Kostenbelastung ein faktisches Aus für viele § 34f Vermittler.

Auch Prof. Dr. Schwintowski von der Humboldt-Uni lehnt den angedachten Provisionsdeckel, sowohl aus europarechtlicher, als auch aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten klar ab.

Bilder: (1) © Thaut Images / fotolia.com (2) © Bundesverband Finanzdienstleistung AfW

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