Das OLG Hamm hatte sich mit Urteil v. 20.06.2018 (Az.: 20 U 16/18) mit der Pflicht des Versicherungsmaklers zur Objektprüfung zu befassen. Insbesondere war zu klären, ob ein Versicherungsmakler grundsätzlich zur Prüfung und ggf. auch Besichtigung des Objektes verpflichtet ist, für welches er Versicherungsschutz besorgen soll. Konkret ging es dabei um die Vermittlung einer Wohngebäudeversicherung, bei welcher der Versicherungsmakler eben eine solche Besichtigung unterlassen ...