OLG Hamm: Versicherungsmakler trifft keine grundsätzliche Pflicht zur Objektprüfung

Das OLG Hamm hatte sich mit Urteil v. 20.06.2018 (Az.: 20 U 16/18) mit der Pflicht des Versicherungsmaklers zur Objektprüfung zu befassen. Insbesondere war zu klären, ob ein Versicherungsmakler grundsätzlich zur Prüfung und ggf. auch Besichtigung des Objektes verpflichtet ist, für welches er Versicherungsschutz besorgen soll. Konkret ging es dabei um die Vermittlung einer Wohngebäudeversicherung, bei welcher der Versicherungsmakler eben eine solche Besichtigung unterlassen hatte.

(PDF)
Anzugtraeger-leerer-Raum-123725460-AS-Nomad-SoulAnzugtraeger-leerer-Raum-123725460-AS-Nomad-SoulNomad_Soul – stock.adobe.com

Vermittlung ohne Besichtigung

In dem zu entscheidenden Fall hatte der Versicherungsmakler eine Wohngebäudeversicherung vermittelt. Hierbei hatte der Versicherungsnehmer die Antragsfragen des Versicherers falsch beantwortet. Im Antrag gab der Versicherungsnehmer an, das zu versichernde Gebäude würde nicht leer stehen. Tatsächlich bestand aber ein Leerstand.

Jens Reichow, Rechtsanwalt, Jöhnke & Reichow
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Nachdem es zu einem Brandereignis kam, erklärte der Versicherer die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung. Der Versicherungsnehmer machte daraufhin gegen den Versicherungsmakler Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung nach § 61 VVG geltend. Er argumentierte, der Versicherungsmakler sei verpflichtet gewesen, das zu versichernde Gebäude zu besichtigen und hätte dabei bemerken müssen, dass das Gebäude leer stand. Auf der Grundlage der Besichtigung hätte der Versicherungsmakler dann passenden Versicherungsschutz besorgen können.

Besichtigungspflicht durch Versicherungsmakler?

Das OLG Hamm stellten zunächst fest, dass die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers weit gingen. Er sei daher gerade verpflichtet für den Versicherungsnehmer passenden Versicherungsschutz zu besorgen (vgl. BGH Urt. v. 10.03.2016 – I ZR 147/14). Hierzu ist der Versicherungsmakler auch grundsätzlich zur Prüfung des zu versichernden Objektes verpflichtet (vgl. BGH Urt. v. 22.5.1985 – IVa ZR 190/83 – siehe auch BGH: Versicherungsmakler ist treuhänderähnlicher Sachwalter des Versicherungsnehmers)

Hier sah das OLG Hamm jedoch eine Ausnahme von der Objektprüfungspflicht des Versicherungsmaklers. Eine Besichtigung sei nämlich nur dann erforderlich, wenn relevante Fragen nur auf diese Art und Weise geklärt werden können. Dies war hier jedoch nicht der Fall, da die Frage des Leerstandes auch durch Befragung des Versicherungsnehmers geklärt werden konnte.

Keine Beweiserleichterung wegen Nichtdokumentation

Weiter war zu klären, ob der Versicherungsmakler das Wohngebäude konkret besichtigt hatte und daher vom Leerstand Kenntnis hatte. Eine solche Besichtigung hatte der Versicherungsmakler indes abgestritten. In der Beratungsdokumentation fand sich hierüber kein Vermerk.

Das OLG Hamm urteilte, dass für eine konkret erfolgte Besichtigung der Versicherungsnehmer beweispflichtig sei. Aus der Nichtdokumentation dieses Umstandes folge keine Beweiserleichterung zugunsten des Versicherungsnehmers, insbesondere keine Beweislastumkehr. Den entsprechenden Beweis vermochte der Versicherungsnehmer nicht zu erbringen.

Fazit

Zwar hat das OLG Hamm die Haftung des Versicherungsmaklers verneint und die Klage des Versicherungsnehmers abgewiesen, jedoch zeigt das Urteil wie schnell der Versicherungsmakler für Schäden des Versicherten (siehe zur Schadensbegriff im Haftungsfall auch Quasideckung: So ermittelt der BGH den Schaden des Versicherten bei einer Pflichtverletzung des Versicherungsvermittlers) in Anspruch genommen werden kann. Trotzdem das OLG Hamm entschied, dass die unterbliebene Besichtigung nicht zu dokumentieren sei, ist es für Versicherungsmakler gleichwohl empfehlenswert möglich umfassend zu dokumentieren.

Autor: Rechtsanwalt Jens Reichow, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Detail Fliesenleger bei der ArbeiDetail Fliesenleger bei der ArbeiLunghammer – stock.adobe.comDetail Fliesenleger bei der ArbeiLunghammer – stock.adobe.com

Versicherungsschutz bei fehlerhaftem Handeln des Versicherungsmaklers

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen gehabt, ob ein Versicherungsmakler pflichtwidrig gehandelt hat, indem er es unterlassen hat, ein bestimmtes Risiko abzudecken. Zu klären war in diesem Zusammenhang die Frage, ob der Versicherungsnehmer dennoch für dieses Risiko Versicherungsschutz erhalten konnte.
Anzugtraeger-Arbeiter-197081397-AS-SeventyfourAnzugtraeger-Arbeiter-197081397-AS-SeventyfourSeventyfour – stock.adobe.comAnzugtraeger-Arbeiter-197081397-AS-SeventyfourSeventyfour – stock.adobe.com

Versicherungsmakler ist treuhänderähnlicher Sachwalter des Versicherungsnehmers

Grundlage der Haftung des Versicherungsmaklers ist in vielen Bereichen die sogenannte „Sachwalterentscheidung“ des Bundesgerichtshofs vom 22. Mai 1985 (Az.: IVa ZR 190/83).
2020-02-21-Papierhaus-Flamme-AS--jivimages2020-02-21-Papierhaus-Flamme-AS--jivimagesjivimages – stock.adobe.com (2) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB2020-02-21-Papierhaus-Flamme-AS--jivimagesjivimages – stock.adobe.com (2) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Versicherungsmaklervertrag mit Schutzwirkung zugunsten der Ehefrau

Das OLG Brandenburg hatte sich mit Urteil vom 23.04.2019 (Az.: 6 U 95/17) damit zu  befassen, ob ein Versicherungsmaklervertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (zum Beispiel der Ehefrau des Versicherungsnehmers) ausgestaltet ist.
Anzugtraeger-Papier-209719836-AS-Drobot-DeanAnzugtraeger-Papier-209719836-AS-Drobot-DeanDrobot Dean – stock.adobe.comAnzugtraeger-Papier-209719836-AS-Drobot-DeanDrobot Dean – stock.adobe.com

OLG München: Darlegung von Provisionsrückforderungen

Das Oberlandesgericht München hatte sich mit Urteil vom 07.06.2017 (Aktenzeichen 7 U 1889/16) mit der Darlegung von Provisionsrückforderungen durch den Versicherer zu befassen.
Anzugtraeger-Postit-Fragezeichen-187873936-FO-Andrey-PopovAnzugtraeger-Postit-Fragezeichen-187873936-FO-Andrey-PopovAndrey Popov / fotolia.comAnzugtraeger-Postit-Fragezeichen-187873936-FO-Andrey-PopovAndrey Popov / fotolia.com
Marketing & Vertrieb

Beantwortung der Gesundheitsfragen: Keine Prüfungspflicht des Versicherungsmaklers

Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte sich mit Hinweisbeschluss vom 26.06.2018 (Az.: 11 U 94/18) mit der Haftung des Versicherungsmaklers bei unvollständiger Beantwortung der Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag zu befassen.
german lawyer with a robe and a bookgerman lawyer with a robe and a bookcameris – stock.adobe.comgerman lawyer with a robe and a bookcameris – stock.adobe.com

Keine Haftung des Versicherungsmaklers für fehlende Risikolebensversicherung

Das Oberlandesgericht Dresden stärkt die Rechte von Versicherungsmakler(innen) und hat entschieden, dass diese ohne besondere Umstände nicht verpflichtet sind, Kunden zum Abschluss einer Risikolebensversicherung zu raten. Der Fall betraf eine Klägerin, die ihren Versicherungsmakler verklagte, weil ihr verstorbener Ehemann keine ausreichende Absicherung im Todesfall hatte. Sie forderte einen Schadensersatz von 500.000 Euro.

Mehr zum Thema

Close up confused man having problem with phone, receive bad newsClose up confused man having problem with phone, receive bad newsfizkes – stock.adobe.comClose up confused man having problem with phone, receive bad newsfizkes – stock.adobe.com

Rückholanrufe ohne Kundeneinwilligung sind wettbewerbswidrig

Das Landgericht Hannover entschied, dass Anrufe und Mails an ehemalige Kunden, mit dem Ziel, diese zurückzugewinnen, wettbewerbswidrig sind, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Auch ein wettbewerbswidriges Verhalten des den Kunden neu betreuenden Maklers ändert daran nichts.

Business problemBusiness problemstokkete – stock.adobe.comBusiness problemstokkete – stock.adobe.com

Großinsolvenzen steigen um mehr als ein Drittel, Schäden sind nahezu verdoppelt

Die Insolvenzen in Deutschland steigen an und der Trend dürfte sich durch die Rezession im Jahresverlauf fortsetzen. Bis Ende 2024 rechnet Allianz Trade für die Bundesrepublik mit einer Zunahme der Pleiten um 21 Prozent. Damit dürften die Fallzahlen Ende des Jahres etwa 15 Prozent über dem Niveau von 2019 und damit vor der Pandemie liegen. Erst in 2025 wird ein Abflachen der Zahlen erwartet.

Einbrecher-127452165-AS-Christian-DelbertEinbrecher-127452165-AS-Christian-DelbertChristian Delbert – stock.adobe.comEinbrecher-127452165-AS-Christian-DelbertChristian Delbert – stock.adobe.com

BGH stärkt Rechte der Versicherungsnehmer bei Einbruchdiebstählen

Der Bundesgerichtshof stärkt mit einem Urteil die Rechte der Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung aufgrund von Einbruchdiebstählen.

Pharmaceutical sales representative presenting new product to doctors in holding tablet. Presenting new pharmaceutical product, drugs, medication.Pharmaceutical sales representative presenting new product to doctors in holding tablet. Presenting new pharmaceutical product, drugs, medication.Halfpoint – stock.adobe.comPharmaceutical sales representative presenting new product to doctors in holding tablet. Presenting new pharmaceutical product, drugs, medication.Halfpoint – stock.adobe.com

Die Zukunft ist digital: moderne Arztpraxen absichern

Die Fakten für einen modernen Praxisbetrieb und das unternehmerische Risiko unterscheiden sich nicht sehr von anderen hochtechnisierten (Dienstleistungs)unternehmen, die auch sensible Kundendaten verarbeiten und verwalten. Versicherungsmaklerbüros sollten diesen Status quo in ihrer Kundenberatung berücksichtigen.

Wolfgang-Riecke-2024-SHB-VersicherungWolfgang-Riecke-2024-SHB-VersicherungSHB Allgemeine Versicherung VVaGWolfgang-Riecke-2024-SHB-VersicherungSHB Allgemeine Versicherung VVaG

Elementar wichtig: Prävention in der Wohngebäudeversicherung

Die SHB-Versicherung hatte schon beim Relaunch ihrer Wohngebäudeversicherung ankündigt, Schadenprävention noch stärker zu unterstützen. Vorstand Wolfgang Rieke erklärt dazu, dass der Versicherer aus Königswinter dafür mit dem Heidelberger Start-up Enzo kooperiert.

Boy deep in thoughtBoy deep in thoughtBrian Jackson – stock.adobe.comBoy deep in thoughtBrian Jackson – stock.adobe.com

Die Kundenbeziehung mit Minderjährigen

Arbeiten Versicherungsbüros mit Minderjährigen und/oder deren Familien zusammen, treten praxisrelevante Fragen mit rechtlicher Relevanz auf, wenn Minderjährige im Spiel sind. Rechtsanwältin Sarah Kolß von der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte nimmt den Sachverhalt unter die Lupe.