Elementarschadenversicherung: Bund plant automatische Erweiterung bestehender Verträge
Die Bundesregierung konkretisiert ihre Pläne zur Elementarschadenversicherung. Künftig sollen nicht nur neue Wohngebäudeversicherungen Schutz gegen Hochwasser und Starkregen enthalten, sondern auch bestehende Verträge entsprechend erweitert werden. Wer auf ein Angebot seines Versicherers nicht reagiert, könnte nach einem Jahr automatisch versichert sein. Zugleich sieht das Eckpunktepapier eine Selbstbeteiligung von höchstens 20.000 Euro vor.
Mehr als 40 Prozent der Wohngebäude in Deutschland verfügen bislang über keinen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Kommt es zu Hochwasser oder Starkregen, können Schäden entstehen, die weit über die finanziellen Möglichkeiten einzelner Eigentümer hinausgehen. Dass der Staat nach größeren Naturkatastrophen immer wieder mit Hilfsprogrammen einspringt, zeigt zugleich, wie weit die Folgen unzureichender privater Absicherung über die unmittelbar Betroffenen hinausreichen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil haben deshalb Eckpunkte für eine Reform der Wohngebäudeversicherung ausgearbeitet. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, sollen künftig nicht nur neue Versicherungsverträge grundsätzlich Elementargefahren einschließen, sondern auch bestehende Policen entsprechend erweitert werden. Besonders weitreichend ist dabei die vorgesehene Regelung für Versicherungsnehmer, die auf ein entsprechendes Angebot ihres Versicherers nicht reagieren.
Elementarschutz soll nach einem Jahr automatisch greifen
Bislang müssen Eigentümer den Schutz gegen Elementarschäden in der Regel ausdrücklich vereinbaren. Eine gewöhnliche Wohngebäudeversicherung deckt zwar beispielsweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab, nicht jedoch automatisch Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser.
Nach den Reformplänen sollen Versicherer ihren Bestandskunden eine entsprechende Erweiterung anbieten. Erfolgt innerhalb eines Jahres keine Reaktion, könnte der zusätzliche Versicherungsschutz automatisch Bestandteil des Vertrags werden. Damit würde sich die bisherige Vertragsgestaltung erheblich verändern, weil die Erweiterung nicht mehr zwingend eine ausdrückliche Zustimmung des Versicherungsnehmers voraussetzen soll.
Wie ein mögliches Ablehnungsrecht ausgestaltet wird und welche Anforderungen an die Information der Versicherungsnehmer gelten sollen, ist allerdings noch offen. Die Eckpunkte sind kein verabschiedetes Gesetz.
Selbstbeteiligung von bis zu 20.000 Euro vorgesehen
Mit der Ausweitung des Versicherungsschutzes soll auch die finanzielle Verantwortung der Eigentümer neu geregelt werden. Nach den vorliegenden Eckpunkten ist für die reguläre Absicherung eine Selbstbeteiligung von höchstens 20.000 Euro vorgesehen.
Daneben wird eine günstigere Mindestversicherung mit eingeschränktem Leistungsumfang geprüft, bei der Eigentümer im Schadenfall bis zu 100.000 Euro selbst tragen könnten. Eine solche Lösung würde zwar die Versicherungsprämie voraussichtlich reduzieren, könnte aber gerade bei schweren Überschwemmungen eine erhebliche finanzielle Belastung hinterlassen.
Wie groß die Beitragsunterschiede ausfallen, hängt insbesondere von der Gefährdung des jeweiligen Gebäudes ab. Für ein Standard-Einfamilienhaus werden nach Angaben des Bundesjustizministeriums jährliche Kosten für Elementarschutz zwischen rund 100 und 1.500 Euro genannt. Diese Spanne verdeutlicht, dass die Ausweitung des Versicherungsschutzes nicht automatisch zu vergleichbaren finanziellen Belastungen aller Eigentümer führen wird.
Umlage auf Mieter steht ebenfalls zur Diskussion
Auch für vermietete Immobilien könnte die Reform Folgen haben. Nach geltendem Recht gehören die Kosten der Gebäudeversicherung grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die entsprechenden mietvertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Bundesregierung prüft nun, ob die zusätzlichen Kosten des Elementarschutzes künftig von dieser Umlagemöglichkeit ausgenommen werden sollen. Damit würde ein Teil der wirtschaftlichen Verantwortung unmittelbar bei den vermietenden Eigentümern verbleiben.
Ob eine solche Einschränkung tatsächlich Eingang in den Gesetzentwurf findet, ist derzeit noch nicht entschieden.
Versicherer verlangen mehr Schutz vor Naturgefahren
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterstützt grundsätzlich eine breitere Absicherung gegen Elementarschäden, hält eine Versicherungspflicht allein jedoch nicht für ausreichend. Der Verband fordert zugleich wirksamere Präventionsmaßnahmen und eine staatlich gestützte Rückversicherung für besonders schwere Naturkatastrophen.
Die Forderung berührt ein Problem, das durch zusätzliche Versicherungsverträge nicht verschwindet. Zwar kann ein größeres Versichertenkollektiv Risiken breiter verteilen, die tatsächliche Gefährdung einzelner Standorte bleibt jedoch bestehen. Gerade dort, wo wiederkehrende Überschwemmungen hohe Schäden erwarten lassen, stellt sich deshalb weiterhin die Frage, wie dauerhaft bezahlbarer Versicherungsschutz gewährleistet werden kann.
Versicherungsmakler müssen Bestandsverträge überprüfen
Für Versicherungsmakler dürfte die Reform vor allem bei der Betreuung bestehender Wohngebäudeversicherungen relevant werden. Neben dem bisherigen Deckungsumfang wären künftig insbesondere die angebotene Erweiterung, die Höhe der Selbstbeteiligung und mögliche Leistungsbegrenzungen zu prüfen.
Sollte die automatische Vertragserweiterung gesetzlich umgesetzt werden, gewinnt zudem die rechtzeitige Information der Versicherungsnehmer an Bedeutung. Eigentümer müssten nachvollziehen können, welche zusätzlichen Risiken versichert werden, welche Beiträge daraus entstehen und welche finanziellen Verpflichtungen im Schadenfall bei ihnen verbleiben.
Bis zur praktischen Umsetzung ist allerdings noch ein erheblicher gesetzgeberischer Weg zurückzulegen. Ein Referentenentwurf wird für das erste Quartal 2027 erwartet. Erst dann dürfte sich genauer beurteilen lassen, wie weit die automatische Einbeziehung des Elementarschutzes tatsächlich reicht und welche Ausnahmen vorgesehen sind.
Die Reform könnte damit eine Versicherungslücke schließen, die seit Jahren bekannt ist. Ob daraus zugleich ein für Eigentümer und Versicherungswirtschaft tragfähiges System entsteht, wird wesentlich davon abhängen, wie die Kosten und die verbleibenden Risiken verteilt werden.
Quellen: Kölner Stadt-Anzeiger (21.10.2026), dpa (21.10.2026), Bundesjustizministerium, GDV
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