Elementarschadenversicherung: Bund plant automatische Erweiterung bestehender Verträge

Veröffentlichung: 21.10.2026, 12:10 Uhr - Lesezeit 9 Minuten

Die Bundesregierung konkretisiert ihre Pläne zur Elementarschadenversicherung. Künftig sollen nicht nur neue Wohngebäudeversicherungen Schutz gegen Hochwasser und Starkregen enthalten, sondern auch bestehende Verträge entsprechend erweitert werden. Wer auf ein Angebot seines Versicherers nicht reagiert, könnte nach einem Jahr automatisch versichert sein. Zugleich sieht das Eckpunktepapier eine Selbstbeteiligung von höchstens 20.000 Euro vor.

(PDF)
Hochwasser und Starkregen können innerhalb weniger Stunden erhebliche Gebäudeschäden verursachen. Die Bundesregierung will den Elementarschutz deshalb auch auf bestehende Wohngebäudeversicherungen ausweiten und prüft eine automatische Vertragserweiterung nach einjähriger Frist.Hochwasser und Starkregen können innerhalb weniger Stunden erhebliche Gebäudeschäden verursachen. Die Bundesregierung will den Elementarschutz deshalb auch auf bestehende Wohngebäudeversicherungen ausweiten und prüft eine automatische Vertragserweiterung nach einjähriger Frist.Experten/KI

Mehr als 40 Prozent der Wohngebäude in Deutschland verfügen bislang über keinen Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Kommt es zu Hochwasser oder Starkregen, können Schäden entstehen, die weit über die finanziellen Möglichkeiten einzelner Eigentümer hinausgehen. Dass der Staat nach größeren Naturkatastrophen immer wieder mit Hilfsprogrammen einspringt, zeigt zugleich, wie weit die Folgen unzureichender privater Absicherung über die unmittelbar Betroffenen hinausreichen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil haben deshalb Eckpunkte für eine Reform der Wohngebäudeversicherung ausgearbeitet. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, sollen künftig nicht nur neue Versicherungsverträge grundsätzlich Elementargefahren einschließen, sondern auch bestehende Policen entsprechend erweitert werden. Besonders weitreichend ist dabei die vorgesehene Regelung für Versicherungsnehmer, die auf ein entsprechendes Angebot ihres Versicherers nicht reagieren.

Elementarschutz soll nach einem Jahr automatisch greifen

Bislang müssen Eigentümer den Schutz gegen Elementarschäden in der Regel ausdrücklich vereinbaren. Eine gewöhnliche Wohngebäudeversicherung deckt zwar beispielsweise Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab, nicht jedoch automatisch Überschwemmungen durch Starkregen oder Hochwasser.

Nach den Reformplänen sollen Versicherer ihren Bestandskunden eine entsprechende Erweiterung anbieten. Erfolgt innerhalb eines Jahres keine Reaktion, könnte der zusätzliche Versicherungsschutz automatisch Bestandteil des Vertrags werden. Damit würde sich die bisherige Vertragsgestaltung erheblich verändern, weil die Erweiterung nicht mehr zwingend eine ausdrückliche Zustimmung des Versicherungsnehmers voraussetzen soll.

Wie ein mögliches Ablehnungsrecht ausgestaltet wird und welche Anforderungen an die Information der Versicherungsnehmer gelten sollen, ist allerdings noch offen. Die Eckpunkte sind kein verabschiedetes Gesetz.

Selbstbeteiligung von bis zu 20.000 Euro vorgesehen

Mit der Ausweitung des Versicherungsschutzes soll auch die finanzielle Verantwortung der Eigentümer neu geregelt werden. Nach den vorliegenden Eckpunkten ist für die reguläre Absicherung eine Selbstbeteiligung von höchstens 20.000 Euro vorgesehen.

Daneben wird eine günstigere Mindestversicherung mit eingeschränktem Leistungsumfang geprüft, bei der Eigentümer im Schadenfall bis zu 100.000 Euro selbst tragen könnten. Eine solche Lösung würde zwar die Versicherungsprämie voraussichtlich reduzieren, könnte aber gerade bei schweren Überschwemmungen eine erhebliche finanzielle Belastung hinterlassen.

Wie groß die Beitragsunterschiede ausfallen, hängt insbesondere von der Gefährdung des jeweiligen Gebäudes ab. Für ein Standard-Einfamilienhaus werden nach Angaben des Bundesjustizministeriums jährliche Kosten für Elementarschutz zwischen rund 100 und 1.500 Euro genannt. Diese Spanne verdeutlicht, dass die Ausweitung des Versicherungsschutzes nicht automatisch zu vergleichbaren finanziellen Belastungen aller Eigentümer führen wird.

Umlage auf Mieter steht ebenfalls zur Diskussion

Auch für vermietete Immobilien könnte die Reform Folgen haben. Nach geltendem Recht gehören die Kosten der Gebäudeversicherung grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten, sofern die entsprechenden mietvertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Bundesregierung prüft nun, ob die zusätzlichen Kosten des Elementarschutzes künftig von dieser Umlagemöglichkeit ausgenommen werden sollen. Damit würde ein Teil der wirtschaftlichen Verantwortung unmittelbar bei den vermietenden Eigentümern verbleiben.

Ob eine solche Einschränkung tatsächlich Eingang in den Gesetzentwurf findet, ist derzeit noch nicht entschieden.

Versicherer verlangen mehr Schutz vor Naturgefahren

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unterstützt grundsätzlich eine breitere Absicherung gegen Elementarschäden, hält eine Versicherungspflicht allein jedoch nicht für ausreichend. Der Verband fordert zugleich wirksamere Präventionsmaßnahmen und eine staatlich gestützte Rückversicherung für besonders schwere Naturkatastrophen.

Die Forderung berührt ein Problem, das durch zusätzliche Versicherungsverträge nicht verschwindet. Zwar kann ein größeres Versichertenkollektiv Risiken breiter verteilen, die tatsächliche Gefährdung einzelner Standorte bleibt jedoch bestehen. Gerade dort, wo wiederkehrende Überschwemmungen hohe Schäden erwarten lassen, stellt sich deshalb weiterhin die Frage, wie dauerhaft bezahlbarer Versicherungsschutz gewährleistet werden kann.

Versicherungsmakler müssen Bestandsverträge überprüfen

Für Versicherungsmakler dürfte die Reform vor allem bei der Betreuung bestehender Wohngebäudeversicherungen relevant werden. Neben dem bisherigen Deckungsumfang wären künftig insbesondere die angebotene Erweiterung, die Höhe der Selbstbeteiligung und mögliche Leistungsbegrenzungen zu prüfen.

Sollte die automatische Vertragserweiterung gesetzlich umgesetzt werden, gewinnt zudem die rechtzeitige Information der Versicherungsnehmer an Bedeutung. Eigentümer müssten nachvollziehen können, welche zusätzlichen Risiken versichert werden, welche Beiträge daraus entstehen und welche finanziellen Verpflichtungen im Schadenfall bei ihnen verbleiben.

Bis zur praktischen Umsetzung ist allerdings noch ein erheblicher gesetzgeberischer Weg zurückzulegen. Ein Referentenentwurf wird für das erste Quartal 2027 erwartet. Erst dann dürfte sich genauer beurteilen lassen, wie weit die automatische Einbeziehung des Elementarschutzes tatsächlich reicht und welche Ausnahmen vorgesehen sind.

Die Reform könnte damit eine Versicherungslücke schließen, die seit Jahren bekannt ist. Ob daraus zugleich ein für Eigentümer und Versicherungswirtschaft tragfähiges System entsteht, wird wesentlich davon abhängen, wie die Kosten und die verbleibenden Risiken verteilt werden.

Quellen: Kölner Stadt-Anzeiger (21.10.2026), dpa (21.10.2026), Bundesjustizministerium, GDV

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Dr. Michael Zons, im Vorstand der DEVK für das Ressort Kunde verantwortlich.Dr. Michael Zons, im Vorstand der DEVK für das Ressort Kunde verantwortlich.DEVK
4 Wände

Mehrheit für Pflichtversicherung gegen Hochwasser und Naturgefahren

Hochwasser, Starkregen und Naturgefahren rücken wieder stärker in den politischen Fokus. Während die Bundesregierung über eine verpflichtende Elementarschadenversicherung nachdenkt, zeigt eine aktuelle Umfrage: Eine Mehrheit der Bevölkerung würde einen solchen Schritt unterstützen.
Versicherungspflicht gegen Elementarschäden: Sowohl Mieter, als auch Vermieter sind mehrheitlich dafür, zeigt eine aktuelle Umfrage.Versicherungspflicht gegen Elementarschäden: Sowohl Mieter, als auch Vermieter sind mehrheitlich dafür, zeigt eine aktuelle Umfrage.DALL-E
Studien

Elementarschadenversicherung: Breite Zustimmung zur Pflichtversicherung

Die Diskussion um eine gesetzliche Versicherungspflicht gegen Elementarschäden nimmt an Fahrt auf. Nachdem die neue Bundesregierung das Vorhaben in den Koalitionsvertrag aufgenommen hat, zeigt eine aktuelle Umfrage des Vergleichsportals Verivox eine breite Unterstützung in der Bevölkerung.
Versicherungsschutz gegen Elementarschäden gewinnt angesichts zunehmender Starkregen- und Hochwasserereignisse an Bedeutung. Experten betonen jedoch, dass langfristiger Schutz nur durch die Kombination aus Versicherung, Prävention und kommunaler Vorsorge erreicht werden kann.Versicherungsschutz gegen Elementarschäden gewinnt angesichts zunehmender Starkregen- und Hochwasserereignisse an Bedeutung. Experten betonen jedoch, dass langfristiger Schutz nur durch die Kombination aus Versicherung, Prävention und kommunaler Vorsorge erreicht werden kann.Redaktion experten.de / KI-generiert
4 Wände

Pflichtversicherung allein reicht nicht: Warum die Elementarschaden-Debatte neu geführt wird

Hochwasser, Starkregen und Überschwemmungen sorgen regelmäßig für Milliardenschäden. Vor diesem Hintergrund gewinnt die Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden erneut an Dynamik. Doch nach Einschätzung von Assekurata greift die Debatte zu kurz. Versicherungsschutz allein verhindert keine Schäden – und löst zentrale Herausforderungen der Klimaanpassung nicht.
Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDVAnja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDVGDV
4 Wände

Starkregen kann jedes Haus treffen: 41 Prozent der Wohngebäude ohne Elementarschutz

Die Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren hält an. Gleichzeitig zeigt eine aktuelle Auswertung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass noch immer 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland keinen Elementarschutz besitzen. Dabei entstehen viele Schäden nicht an Flüssen, sondern durch Starkregen und überlastete Kanalisationen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

Beihilfe im Wandel
Ausgabe 10/26

Beihilfe im Wandel

Dr. Günther Blaich, Dr. Gerd Sautter und Fabian Ober - INTER
"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"
Ausgabe 07/26

"Der Vermittler muss Herr seiner Daten bleiben"

Klaus Liebig und Robert Schmidt, Geschäftsführer der vfm Gruppe
"Nicht laut, aber immer noch relevant"
Ausgabe 05/26

"Nicht laut, aber immer noch relevant"

Wibke Becker - Generalbevollmächtigte & Leiterin Maklervertrieb - Continentale - Mannheimer - EUROPA
"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht