Grundfähigkeitsversicherung: Warum bessere Tarife seltener die Bestnote bekommen

Veröffentlichung: 10.09.2026, 17:09 Uhr - Lesezeit 12 Minuten

Nur noch 15,6 Prozent der Grundfähigkeitstarife erreichen im aktuellen Rating von Franke und Bornberg die Höchstnote FFF+. Im Vorjahr waren es noch 38 Prozent. Doch der Absturz bedeutet nicht, dass die Produkte schlechter geworden sind. Vielmehr zeigt er ein grundsätzliches Problem von Ratings in Märkten, deren Qualität steigt.

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Die Anforderungen an Grundfähigkeitstarife steigen: Im aktuellen Rating von Franke und Bornberg erreichen nur noch 15,6 Prozent die Höchstnote. Der Rückgang bedeutet jedoch keinen Qualitätsverlust – vielmehr wurde die Messlatte an die gestiegene Marktqualität angepasst.Die Anforderungen an Grundfähigkeitstarife steigen: Im aktuellen Rating von Franke und Bornberg erreichen nur noch 15,6 Prozent die Höchstnote. Der Rückgang bedeutet jedoch keinen Qualitätsverlust – vielmehr wurde die Messlatte an die gestiegene Marktqualität angepasst.Redaktion experten.de / KI-generiert

Die Spitzengruppe bei Grundfähigkeitsversicherungen ist drastisch geschrumpft. Im aktuellen Produktrating von Franke und Bornberg erhalten nur noch 15,6 Prozent der untersuchten Tarife die Höchstnote FFF+ „hervorragend“. Im Vorjahr waren es noch 38 Prozent. Weitere 39,6 Prozent erreichen 2026 die Bewertung FFF „sehr gut“, 28,1 Prozent FF+ „gut“. 16,7 Prozent werden mit F+ bewertet. Die beiden niedrigsten Ratingklassen F und F- vergibt Franke und Bornberg aktuell an keinen Tarif.

Auf den ersten Blick sieht das nach einem deutlichen Qualitätsverlust aus. Tatsächlich steckt hinter dem Rückgang der Bestbewertungen aber vor allem eine veränderte Bewertungsmethodik. Franke und Bornberg hat Kriterien neu gewichtet und die Anforderungen dort verschärft, wo sich der Markt weiterentwickelt hat. Damit wirft das Rating eine interessante Frage auf: Was passiert mit einem Qualitätsmaßstab, wenn die Versicherer lernen, ihn zu erfüllen?

Was gestern Qualität war, ist heute Standard

Franke und Bornberg bewertet Grundfähigkeitsversicherungen seit 2014. Für den Jahrgang 2026 umfasst die Analyse 71 Kriterien. Bei 14 Kriterien zu den versicherten Grundfähigkeiten haben sich die Unterschiede zwischen den Anbietern nach Angaben der Ratingagentur inzwischen weitgehend nivelliert. Leistungen, mit denen sich einzelne Tarife früher positiv vom Wettbewerb abheben konnten, werden heute nahezu flächendeckend angeboten. Franke und Bornberg reduziert deshalb deren Gewicht im Rating. „Der Markt hat bei früheren Unterscheidungsmerkmalen nachgezogen: Kriterien, die noch vor wenigen Jahren echte Qualitätsunterschiede zwischen den Tarifen zeigten, erfüllt heute nahezu jeder Versicherer“, erklärt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.
Die Konsequenz erscheint zunächst paradox: Gerade weil sich Leistungen am Markt verbessert und verbreitet haben, helfen sie einem Tarif weniger dabei, die Höchstnote zu erreichen. Das Verfahren folgt damit einem relativen Qualitätsgedanken. Ein Merkmal, das nahezu alle Produkte erfüllen, eignet sich kaum noch dazu, besonders leistungsstarke Tarife vom übrigen Markt zu unterscheiden.

Neue Messlatte: Der Gleichgewichtssinn entscheidet mit

Gleichzeitig nimmt Franke und Bornberg mit dem „Gleichgewichtssinn“ eine neue Kern-Grundfähigkeit in die Bewertung auf. Nach Einschätzung der Analysten bildet sie einen eigenständigen Verlustfall ab, der sich nicht ausreichend über bereits vorhandene Fähigkeiten erfassen lässt. Fehlt eine entsprechende Absicherung, kann sich das nun unmittelbar auf die Bewertung eines Tarifs auswirken. Und genau hier liegt nach Angaben von Franke und Bornberg bei zahlreichen Produkten eine Ursache dafür, dass sie die Spitzennote verfehlen. Neu bewertet werden außerdem Unterstützungsleistungen. Dazu zählen beispielsweise Angebote zur Vermittlung einer medizinischen Zweitmeinung oder spezialisierter Ärzte sowie Hilfen bei Fragen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation.

Andere Kriterien verschwinden dagegen vollständig. Regelungen zur zulässigen Aufenthaltsdauer außerhalb des Geltungsbereichs und zum Wiederaufleben des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung liefern nach Einschätzung von Franke und Bornberg inzwischen kaum noch Unterschiede zwischen den Angeboten und werden deshalb nicht mehr bewertet.

Warum 15,6 Prozent nicht mit 38 Prozent vergleichbar sind

Damit ist bei der Interpretation des Notenspiegels Vorsicht geboten. Aus dem Rückgang der FFF+-Quote von 38 auf 15,6 Prozent lässt sich nicht ableiten, dass sich die Qualität der Grundfähigkeitstarife innerhalb eines Jahres entsprechend verschlechtert hat. Die Ergebnisse beruhen auf unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben. Das unterscheidet das aktuelle Grundfähigkeits-Rating beispielsweise vom jüngst veröffentlichten Privathaftpflicht-Rating 2026 von Franke und Bornberg. Dort blieben Kriterienkatalog, Gewichtungen und Mindeststandards gegenüber dem Vorjahr unverändert – ein unmittelbarer Vergleich der Notenverteilung ist deshalb wesentlich aussagekräftiger. Beim Grundfähigkeits-Rating ist dagegen gerade die Veränderung des Maßstabs Teil des Ergebnisses.
Für Vermittler bedeutet das: Die Ratingnote allein erzählt nicht die gesamte Geschichte. Wer Ergebnisse verschiedener Jahrgänge vergleicht, muss auch prüfen, ob sich Kriterien, Gewichtungen oder Mindestanforderungen verändert haben.

Viele Fähigkeiten machen noch keinen guten Tarif

Das ist bei Grundfähigkeitsversicherungen besonders relevant. Denn anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft die Leistung nicht daran an, ob ein Versicherter seinen konkreten Beruf noch ausüben kann. Versichert werden definierte Fähigkeiten. Wann beispielsweise Gehen, Greifen, Sehen oder eine andere Grundfähigkeit als verloren gilt, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Eine möglichst lange Liste versicherter Fähigkeiten ist deshalb nicht automatisch ein Qualitätsmerkmal. Franke und Bornberg berücksichtigt die bloße Anzahl der aufgeführten Fähigkeiten ausdrücklich nicht als Bewertungskriterium. Entscheidend sind vielmehr Auswahl, Definition und Leistungsvoraussetzungen.
Dass sich der Markt noch entwickelt, zeigt auch die Leistungspraxis. Franke und Bornberg hatte Ende 2025 festgestellt, dass die Zahl tatsächlicher GF-Leistungsfälle langsam zunimmt. Zugleich verwies die Ratingagentur auf den weiterhin jungen Versicherungszweig und die besondere Bedeutung von Kundenaufklärung und qualifizierter Leistungsprüfung.

36 Prozent Anerkennung sind nicht 80 Prozent BU-Anerkennung

Besondere Aufmerksamkeit verdient deshalb ein weiterer Wert aus der aktuellen Analyse. Franke und Bornberg nennt für die Grundfähigkeitsversicherung derzeit eine Anerkennungsquote von rund 36 Prozent. Besonders häufig führen Erkrankungen des Bewegungsapparates, insbesondere an Armen und Beinen, zu anerkannten Leistungen.
Zum Vergleich: In der BU-Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg wurden knapp 80 Prozent der untersuchten BU-Leistungsanträge anerkannt. Grundlage dieser Untersuchung waren 36.128 Leistungsfälle aus dem Jahr 2024 von 16 Versicherern, die nach Angaben der Analysten mehr als 60 Prozent des deutschen BU-Leistungsfallmarktes abdecken.
Aus den beiden Quoten lässt sich allerdings kein unmittelbarer Leistungsvergleich zwischen Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung ableiten. Dafür unterscheiden sich Leistungsversprechen, versicherte Risiken und Datenbasis zu stark. Hinzu kommt, dass die GF-Bestände vergleichsweise jung sind und entsprechend weniger belastbare Leistungsfalldaten vorliegen. Der Abstand verdeutlicht aber, warum die Leistungsvoraussetzungen in der Beratung präzise erklärt werden müssen.
„Gerade weil sich Grundfähigkeitsversicherungen in Leistungsumfang und Definitionen deutlich unterscheiden, kommt einer sorgfältigen Beratung besondere Bedeutung zu“, erklärt Philipp Wedekind, Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg. Ein realistisches Erwartungsmanagement sei entscheidend, damit Versicherte keine falschen Vorstellungen darüber entwickelten, wann tatsächlich eine Leistung ausgelöst werde.

Grundfähigkeit ist nicht die kleine Berufsunfähigkeitsversicherung

Genau darin liegt eine der wichtigsten Konsequenzen für die Beratung. Eine Grundfähigkeitsversicherung kann eine Möglichkeit zur Arbeitskraftabsicherung darstellen, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise aufgrund von Beruf, Gesundheitszustand oder Beitrag nicht infrage kommt. Ihr Leistungsversprechen funktioniert jedoch anders. Nicht die eingeschränkte berufliche Tätigkeit löst die vereinbarte Rente aus, sondern der bedingungsgemäß definierte Verlust einer versicherten Fähigkeit.
Damit kommt es besonders darauf an, welche Fähigkeiten versichert sind und wie deren Verlust definiert wird. Bereits beim Rating 2025 hatte Franke und Bornberg darauf hingewiesen, dass es für Grundfähigkeiten weiterhin keine einheitlichen Standards gebe und Versicherer selbst festlegen, welche Fähigkeiten sie versichern und anhand welcher Kriterien deren Verlust festgestellt wird.
Das Grundfähigkeits-Rating 2026 zeigt deshalb nicht einfach einen Markt, in dem weniger Tarife hervorragend sind. Es zeigt einen Markt, bei dem sich frühere Qualitätsmerkmale so weit verbreitet haben, dass sie zur Unterscheidung kaum noch taugen. Dass die Bestnote seltener wird, kann damit gerade Ausdruck gestiegener Marktqualität sein – vorausgesetzt, der Bewertungsmaßstab entwickelt sich mit.

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