BaFin entzieht Bochumer Sterbekasse die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen. Damit endet die Geschichte eines traditionsreichen Sterbegeldversicherers, der 1968 von Bochumer Bergleuten gegründet wurde. Auslöser der Schließung sind erhebliche Verluste aus Immobilieninvestitionen, die das Unternehmen nicht mehr in der Lage versetzen, die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenmittel vorzuhalten. Zuvor hatte die BaFin bereits im Mai das Neugeschäft untersagt.
Nach Angaben des Unternehmens mussten in der Bilanz 2025 rund 30 Millionen Euro auf Immobilien abgeschrieben werden. Das entspricht etwa einem Sechstel der gesamten Kapitalanlagen von rund 180 Millionen Euro. Monatelang suchten der Versicherer und die BaFin nach einem Käufer für den Bestand. Die Bemühungen blieben jedoch erfolglos, sodass der Verein nun voraussichtlich abgewickelt wird. Betroffen sind rund 120.000 Mitglieder.
Investitionen in Pflegeimmobilien wurden zum Risiko
Der Bochumer Versicherungsverein hatte seine Kapitalanlagen überwiegend konservativ ausgerichtet und investierte neben Forstflächen vor allem in Immobilien. Ein Schwerpunkt lag auf Pflegeheimen. Genau diese Spezialisierung entwickelte sich jedoch zum Problem.
Die wirtschaftliche Lage vieler Pflegeheimbetreiber verschlechterte sich in den vergangenen Jahren erheblich. Steigende Personalkosten, zunehmender Wettbewerbsdruck und die seit 2022 geltenden Vorgaben zur tariflichen Bezahlung führten dazu, dass zahlreiche Betreiber ihre vereinbarten Mieten nicht mehr vollständig leisten konnten. Die daraus resultierenden Wertberichtigungen belasteten den Versicherer so stark, dass die aufsichtsrechtlich erforderliche Kapitalausstattung nicht mehr erreicht wurde.
Warum die BaFin eingreifen musste
Die BaFin beaufsichtigt Versicherungsunternehmen in Deutschland und überwacht insbesondere deren finanzielle Stabilität. Sie prüft, ob Versicherer jederzeit in der Lage sind, ihre vertraglich zugesagten Leistungen zu erfüllen und die gesetzlich vorgeschriebenen Solvenzanforderungen einzuhalten.
Werden diese Anforderungen dauerhaft unterschritten und lässt sich keine tragfähige Sanierung erreichen, kann die Aufsicht einschreiten. Zu den möglichen Maßnahmen gehören die Untersagung des Neugeschäfts, die Suche nach einem Bestandsübernehmer oder – als letzztes Mittel – der Entzug der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb. Im Fall des Bochumer Versicherungsvereins blieb die Suche nach einem Übernehmer ohne Erfolg, sodass die BaFin den Geschäftsbetrieb beendete.
Das Geschäftsmodell eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit
Der Bochumer Versicherungsverein war als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) organisiert. Bei dieser Rechtsform gehören die Versicherten zugleich dem Verein an. Anders als bei einer Aktiengesellschaft gibt es keine externen Anteilseigner, deren Interessen berücksichtigt werden müssen. Überschüsse verbleiben grundsätzlich im Unternehmen und dienen der Stärkung der Gemeinschaft oder kommen den Mitgliedern zugute.
Sterbegeldversicherungen zahlen im Todesfall eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen, um Bestattungskosten aufzufangen. Die Leistungen liegen häufig zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Finanziert werden sie aus den Beiträgen der Mitglieder sowie den Erträgen aus den Kapitalanlagen. Gerade deshalb ist deren sichere und ausgewogene Anlage von zentraler Bedeutung. Gerät ein wesentlicher Teil der Kapitalanlagen unter Druck, kann dies – wie im aktuellen Fall – unmittelbar die Solvenz des Versicherers gefährden.
Leistungskürzungen sind möglich
Für die Mitglieder bedeutet der Lizenzentzug nicht automatisch das sofortige Ende ihrer Verträge. Nach Angaben des Vorstands werden die bestehenden Verträge zunächst weiter betreut. Allerdings sieht die Satzung des Vereins vor, dass Leistungen gekürzt werden können, wenn sich das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Mit entsprechenden Einschränkungen müssen die Versicherten daher rechnen. Zudem musste der Versicherer infolge des bereits zuvor verhängten Neugeschäftsverbots seine Vertriebsabteilung schließen.
Ein Einzelfall mit Signalwirkung
Der Fall zeigt die besonderen Herausforderungen kleiner Sterbegeldversicherer. Viele dieser Unternehmen verfügen über überschaubare Beitragseinnahmen und sind historisch gewachsen. Der Bochumer Versicherungsverein hatte in den vergangenen Jahrzehnten zahlreiche kleinere Sterbe- und Unterstützungskassen übernommen. Solche historisch gewachsenen Bestände mit unterschiedlichen Verwaltungssystemen erschweren nach Einschätzung der Süddeutschen Zeitung auch eine spätere Bestandsübernahme durch andere Versicherer.
Die Schließung des Bochumer Versicherungsvereins dürfte deshalb nicht nur für die betroffenen Mitglieder Folgen haben, sondern wird auch die Diskussion über die Zukunft kleiner Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und deren Kapitalanlagestrategien weiter befeuern.
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