BVK beklagt „Frontalangriff auf Verbraucherschutz und Berufsstand“

Der Vorstoß des GDV, bei Altersvorsorge-Standardprodukten auf Beratungspflichten zu verzichten, sorgt für scharfen Widerspruch. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute spricht von einem Angriff auf zentrale Schutzmechanismen – und kündigt politischen Widerstand an.

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Michael H. Heinz, Präsident des BVKMichael H. Heinz, Präsident des BVKBVK

Scharfe Kritik aus dem Berufsstand

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) reagiert mit deutlicher Kritik auf die Forderung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die gesetzliche Beratungspflicht bei sogenannten Altersvorsorge-Standardprodukten auszusetzen. Der Verband sieht darin nicht nur eine Schwächung des Verbraucherschutzes, sondern auch eine fundamentale Gefährdung des Berufsstands der Versicherungsvermittler.

„Was der GDV als Wettbewerbsgleichheit verkauft, ist in Wahrheit ein Frontalangriff auf Verbraucherschutz, Beratungsqualität und den gesamten Berufsstand der Versicherungsvermittler“, erklärt Michael H. Heinz, Präsident des BVK.

Beratungspflicht als zentrales Schutzinstrument

Nach Auffassung des BVK ist die Beratungspflicht kein bürokratisches Hemmnis, sondern ein unverzichtbares Instrument zum Schutz der Verbraucher – insbesondere bei langfristigen und existenziellen Finanzentscheidungen wie der Altersvorsorge. Gerade dort sei eine strukturierte Bedarfsermittlung, Dokumentation und Haftung essenziell.

Wenn der GDV Wettbewerbsnachteile gegenüber Neobrokern beklage, hätte er sich nach Ansicht des BVK im laufenden Gesetzgebungsverfahren für eine Ausweitung der Beratungspflichten einsetzen müssen – nicht für deren Abbau. „Stattdessen wird ein zentrales Qualitätsmerkmal der Branche leichtfertig zur Disposition gestellt“, so Heinz.

Vorwurf: Produkte ohne Verantwortung in den Markt drücken

Besonders kritisch sieht der BVK den Ansatz eines gesetzlichen Beratungsverzichts. Aus Sicht des Verbandes laufe dieser darauf hinaus, komplexe Vorsorgeprodukte ohne ausreichende Bedarfsermittlung, ohne persönliche Verantwortung und ohne Haftung zu vertreiben.

„Das ist kein Fortschritt, sondern ein gravierender Rückschritt zulasten des Verbraucherschutzes“, warnt Heinz. Beratung als Wettbewerbsnachteil darzustellen, offenbare zudem ein problematisches Verständnis von Verantwortung gegenüber Kunden und Gesellschaft.

Ungleichbehandlung im Versicherungsmarkt?

Der BVK verweist darauf, dass Vermittler strengen gesetzlichen Beratungs-, Dokumentations- und Haftungspflichten unterliegen und sich regelmäßig fortbilden müssen. Wenn Versicherer künftig Altersvorsorgeprodukte ohne Beratungspflicht vertreiben dürften, entstünde aus Sicht des Verbandes ein strukturelles Ungleichgewicht im Markt.

Ein solcher Schritt wäre nach Auffassung des BVK ein Bruch mit dem Prinzip von Fairness und Gleichbehandlung – und gefährde zugleich die berufliche Existenz zehntausender qualifizierter Vermittler.

Politischer Widerstand angekündigt

Der Verband kündigt an, jede politische oder gesetzgeberische Initiative zur Aussetzung oder Aushöhlung der Beratungspflicht entschieden zu bekämpfen. Ziel sei es, den Verbraucherschutz zu sichern, den Berufsstand zu schützen und einen verantwortungsvollen Versicherungsmarkt zu erhalten.

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