„Teilzeit ist oft keine freiwillige Entscheidung“

Veröffentlichung: 26.01.2026, 12:01 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Teilzeit kürzen, um Vollzeit zu stärken? Der CDU-Vorstoß zur Bekämpfung des Fachkräftemangels stößt auf Kritik. Nicht das Teilzeitrecht sei das Problem, sondern Lücken in der Kinderbetreuung und steuerliche Fehlanreize, so Ökonomen.

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Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics beim DIW BerlinKatharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics beim DIW BerlinDeutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Hintergrund: CDU-Wirtschaftsflügel will Rechtsanspruch auf Teilzeit kippen

Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels in Deutschland fordert der Wirtschaftsflügel der CDU, den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit abzuschaffen. Die Regelung, eingeführt Anfang der 2000er Jahre zur Arbeitsmarktentlastung in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, sei heute nicht mehr zeitgemäß. Aus Sicht der CDU-Wirtschaftspolitiker behindert der Rechtsanspruch auf Teilzeit eine effizientere Nutzung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials und sollte daher gestrichen werden.

Ökonomische Argumente: Anreize für Vollzeitarbeit schaffen

Kritik an diesem Vorstoß kommt unter anderem vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics, warnt davor, mit der Abschaffung des Teilzeitrechts am falschen Hebel anzusetzen. Die Maßnahme greife zu kurz und verkenne strukturelle Ursachen der Teilzeitbeschäftigung, insbesondere bei Frauen.

Wrohlich betont, viele Frauen arbeiteten nicht freiwillig in Teilzeit, sondern aufgrund fehlender Betreuungsangebote für Kinder. Ein nachhaltigerer Weg zur Bekämpfung des Fachkräftemangels sei daher der gezielte Ausbau qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung. Darüber hinaus plädiert sie für steuerliche und sozialpolitische Reformen, um die Arbeitsaufnahme in größerem Umfang attraktiver zu machen.

Wrohlich sieht Reformbedarf bei Ehegattensplitting und Minijobs

Besondere Aufmerksamkeit richtet Wrohlich auf die steuerpolitischen Rahmenbedingungen, insbesondere das Ehegattensplitting. Dieses begünstige weiterhin das klassische Zuverdienermodell, bei dem ein Partner – meist die Frau – in Teilzeit oder einem Minijob arbeitet. Eine Reform könne finanzielle Anreize für eine Ausweitung der Erwerbsarbeit setzen und damit sowohl den Arbeitsmarkt entlasten als auch die ökonomische Unabhängigkeit von Frauen stärken.

Auch die Minijobregelungen sieht sie kritisch. Eine Beschränkung auf Schülerinnen, Studierende und Rentnerinnen könnte dazu beitragen, die Erwerbsarbeit innerhalb von Paarbeziehungen gleichmäßiger zu verteilen und Teilzeitbeschäftigung bei verheirateten Frauen gezielter in reguläre Beschäftigung zu überführen.

Rechte nicht streichen, sondern Rahmenbedingungen verbessern

Der Vorschlag, den Rechtsanspruch auf Teilzeit zu streichen, greift aus arbeitsmarkt- wie gleichstellungspolitischer Sicht zu kurz. Zwar ist Deutschland mit rund 40Prozent Teilzeitquote im europäischen Vergleich Spitzenreiter – doch die bloße Abschaffung gesetzlicher Regelungen ohne begleitende Strukturreformen würde bestehende Ungleichgewichte eher zementieren als beheben.

Zentral ist die Erkenntnis, dass viele Teilzeitmodelle nicht Ergebnis freier Wahl, sondern struktureller Zwänge sind – etwa durch Betreuungslücken oder steuerliche Fehlanreize. Wer dem Fachkräftemangel wirksam begegnen will, muss an diesen Stellschrauben ansetzen. Die Debatte zeigt: Eine rein ordnungspolitische Perspektive reicht nicht aus – gefragt ist eine kluge Verzahnung von Steuer-, Sozial- und Familienpolitik.

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