Mit dem Entwurf zum Altersvorsorgereformgesetz hat das Bundesfinanzministerium (BMF) einen lange erwarteten Schritt zur Modernisierung der privaten Altersvorsorge eingeleitet. Doch der VOTUM Verband der unabhängigen Finanzdienstleistungsunternehmen kritisiert zentrale Punkte des Vorhabens deutlich.
Verfahren unter Zeitdruck: Fachliche Diskussion kaum möglich
VOTUM-Geschäftsführer Martin Klein zeigt sich irritiert über den politischen Umgang mit dem Gesetzgebungsverfahren: Der Entwurf sei unmittelbar nach Abschluss der Abstimmung zum Rentenpaket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht worden – ein zeitlicher Ablauf, der laut Klein auf parteipolitische Taktik hindeute.
Zudem sei der Gesetzentwurf im Kern bereits seit längerem im Ministerium ausgearbeitet gewesen und enthalte nur minimale Änderungen. Die für Stellungnahmen eingeräumte Frist von fünf Tagen bezeichnet der Verband als unzureichend: „Ein solches Reformvorhaben verlangt eine ernsthafte und sachorientierte Debatte“, so Klein.
Schlechterstellung einkommensschwacher Eltern bei der Förderung
Zwar findet die stärkere Kapitalmarktorientierung im neuen Altersvorsorgedepot grundsätzlich Zustimmung, doch bei der Ausgestaltung der staatlichen Förderung sieht VOTUM gravierende Schwächen – insbesondere zulasten einkommensschwacher Haushalte mit Kindern.
Ein Rechenbeispiel: Eine Mutter mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro im Jahr erhält derzeit bei einer jährlichen Eigenleistung von 425 Euro eine Förderung von 775 Euro (Grund- und Kinderzulagen). Im neuen Modell reduziert sich die staatliche Förderung bei gleichem Eigenbeitrag auf nur noch 340 Euro – eine Kürzung von 435 Euro bzw. über 50 %.
Noch drastischer fällt die Änderung bei Geringverdienenden ohne eigenes Einkommen aus: Bei einer Eigenleistung von nur 60 Euro jährlich konnte bisher die volle Zulage von 775 Euro erzielt werden. Künftig müsste der Beitrag verdoppelt werden, um lediglich 96 Euro Förderung zu erhalten – ein Rückgang um fast 80 %.
Beratung unter Druck: Kritik an Verteilung der Abschlusskosten
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die vorgesehene Verteilung von Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Vertragslaufzeit. Dieses Modell spiegele laut VOTUM nicht die Realität wider: Der Großteil der Beratungskosten falle zu Beginn der Vertragsbeziehung an. Eine lineare Kostenverteilung stelle daher die Refinanzierung qualifizierter Beratung infrage und gefährde die Beratungsqualität.
Der Verband kündigt in seiner Stellungnahme einen Gegenvorschlag an, der den wirtschaftlichen Anforderungen ebenso wie dem Anspruch auf hochwertige Beratung gerecht werden soll.
Berufsunfähigkeitsschutz: Ausschluss könnte Vorsorge gefährden
Auch der Ausschluss ergänzender Absicherungsoptionen, etwa einer Beitragsfreistellung bei Berufsunfähigkeit, stößt auf Kritik. Solche Zusatzbausteine seien in der Praxis ein entscheidender Faktor, um Kontinuität bei den Beitragszahlungen zu gewährleisten.
Das Argument, dass durch den Verzicht auf solche Elemente Beratung entbehrlich werde, hält der Verband für nicht überzeugend. Ohne fachkundige Beratung würden viele Menschen keine Vorsorge treffen. Qualifizierte Information und Aufklärung seien ein zentraler Bestandteil jeder nachhaltigen Altersvorsorgeentscheidung.
Der Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge setzt wichtige Impulse – etwa mit dem Fokus auf Kapitalmarktinvestitionen. Doch sowohl im Verfahren als auch in der sozialen Ausgestaltung sieht der VOTUM Verband erheblichen Korrekturbedarf. Besonders benachteiligte Zielgruppen und die Rolle der qualifizierten Beratung sollten im weiteren Gesetzgebungsverfahren stärker berücksichtigt werden.
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