Fehlende Zusätzlichkeit beim Sondervermögen, unfaire Erbschaftsregeln, schwaches Wachstum – das Jahresgutachten 2025/26 diagnostiziert wirtschaftspolitische Schieflagen
Die deutsche Wirtschaft stagniert. Nach zwei Jahren der Rezession prognostiziert der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung für 2025 ein reales Wachstum von lediglich 0,2 Prozent – für 2026 sind es 0,9 Prozent. Diese geringe Dynamik sei kein konjunktureller Ausrutscher, sondern Ausdruck struktureller Defizite, so der Tenor des neuen Jahresgutachtens 2025/26 mit dem Titel „Perspektiven für morgen schaffen – Chancen nicht verspielen“.
Das Gremium, bestehend aus den fünf Wirtschaftsprofessorinnen und -professoren Monika Schnitzer (Vorsitz), Veronika Grimm, Ulrike Malmendier, Achim Truger und Martin Werding, analysiert in über 600 Seiten Daten, Investitionsmechanismen und fiskalische Fehlsteuerungen – und schlägt tiefgreifende Reformen vor.
Sondervermögen: Milliarden ohne Wirkung?
Im Zentrum der Kritik steht das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK). Die Bundesregierung hat damit ein Investitionspaket von 500 Milliarden Euro bis 2037 aufgelegt. Ziel: Infrastruktursanierung, Dekarbonisierung, Stärkung der Wachstumskräfte.
Doch das Gutachten stellt fest: Die verfassungsrechtlich gebotene Zusätzlichkeit der Mittel wird systematisch unterlaufen. Bereits im Bundeshaushalt 2025 und im Entwurf für 2026 ersetzen SVIK-Mittel reguläre Haushaltsausgaben. Für Länder, Kommunen und den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fehlen verbindliche Regeln. Dadurch verliert das Sondervermögen seine wachstumsfördernde Funktion.
„Ohne zielgenaue und investive Verausgabung könnten Wachstumschancen verspielt und die langfristige Schuldentragfähigkeit des deutschen Staates gefährdet werden.“
(Sachverständigenrat, JG 2025/26)
Die Wirtschaftsweisen fordern daher:
- einen mehrjährigen Finanzplan für das SVIK,
- ein zentrales Projektregister,
- ein gesetzlich verankertes Monitoring-Gremium,
- sowie eine gesetzlich präzisierte Investitionsquote im Kernhaushalt.
Ein weiterer Kritikpunkt: Konsumtive Ausgaben, etwa für die Pendlerpauschale oder Rentenleistungen, werden indirekt durch Mittelverschiebungen begünstigt. Der Effekt ist fiskalisch intransparent – und wirtschaftlich kontraproduktiv.
Wachstum ohne Substanz – die strukturelle Schwäche
Das Gutachten bettet die Kritik am SVIK in eine umfassendere Diagnose ein: Die deutsche Wirtschaft leidet unter sinkender Wettbewerbsfähigkeit, demografischem Druck und einer zunehmenden Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts. Die geopolitischen Unsicherheiten – etwa durch den Rückzug der USA aus ihrer sicherheitspolitischen Garantiefunktion – verschärfen den Handlungsbedarf.
Auch die Impulse durch das SVIK könnten ins Leere laufen, warnt der Rat: Bei zu langsamer Verausgabung oder mangelhafter Investitionsorientierung könnten sowohl Inflationsrisiken entstehen als auch Wachstumseffekte verpuffen. Die Bundeshaushaltsplanung dürfe nicht länger als „Verschiebebahnhof für Investitionsfassaden“ dienen.
Erbschaftsteuer: Betriebsvermögen im Visier
Besondere Brisanz hat der Vorschlag zur Reform der Erbschaftsteuer. Der Sachverständigenrat fordert die Abschaffung der Sonderregeln für Unternehmensvermögen und die Einführung eines Lebensfreibetrags – beispielhaft mit 1 Million Euro pro Person.
Begründung:
- Derzeit liegt der effektive Steuersatz bei sehr großen Erbschaften (>20 Mio. €) am niedrigsten.
- Die Begünstigung von Betriebsvermögen verzerrt Investitions- und Finanzierungsentscheidungen.
- Die Ungleichverteilung von Vermögen wird durch Erbschaften und Schenkungen systematisch verstärkt.
Allerdings ist der Vorschlag nicht unumstritten: Veronika Grimm, Mitglied des Rats, hat ein Minderheitsvotum eingelegt. Sie warnt, dass eine höhere Steuerbelastung von Unternehmensübertragungen in der aktuellen Phase schwacher Investitionsbereitschaft „geradezu fahrlässig“ sei.
Steuerstruktur und Investitionsklima
Auch die Unternehmensbesteuerung steht im Fokus. Die effektive Belastung liegt bei 28,5 % – zu hoch im internationalen Vergleich. Zugleich begünstigt das System die Fremdkapitalfinanzierung (Debt-Equity-Bias) und hemmt Innovation.
Empfohlen werden:
- die Einführung einer „Allowance for Corporate Equity“,
- eine vereinfachte Forschungsförderung,
- sowie die verstärkte Nutzung neutraler Steuerkonzepte, z. B. Cash-Flow-Steuern.
Solche Reformen könnten laut Modellrechnungen Investitionen langfristig stärker anregen als temporäre Entlastungsprogramme.
Vermögensaufbau: Vorschlag für ein Vorsorgedepot
Um die strukturelle Vermögensungleichheit zu verringern, schlagen die Wirtschaftsweisen ein staatlich gefördertes Vorsorgedepot vor – analog zu einer privaten Kapitalmarkt-Rente. Es soll alle Erwerbstätigen einbeziehen und besonders Haushalten mit niedrigem Einkommen den Zugang zu renditestarken Anlageformen ermöglichen.
Das Depot könnte an die geplante Frühstart-Rente gekoppelt werden und die bisher zersplitterten Förderprogramme bündeln.
Mehr Struktur, weniger Symbolik
Das Jahresgutachten 2025/26 ist keine Abrechnung – aber eine präzise Kritik. Es benennt Systemfehler in der Investitionspolitik, Unschärfen in der Steuerstruktur und verpasste Chancen bei der Vermögensgerechtigkeit. Die Empfehlungen zielen auf fiskalische Kohärenz, nicht auf politische Schlagzeilen.
Der Sachverständigenrat verlangt keinen radikalen Umbau. Er fordert Verlässlichkeit, Transparenz und ökonomische Logik – als Voraussetzung dafür, dass staatliche Maßnahmen ihre Wirkung entfalten können. Und damit morgen nicht das verpasst wird, was heute als Spielraum erscheint.
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