Grundfähigkeitsversicherung: Warum Beratung entscheidend ist
Die Grundfähigkeitsversicherung wird oft als „BU-Light“ verkauft – doch das führt in der Praxis zu falschen Erwartungen. Das aktuelle Franke-und-Bornberg-Rating zeigt: Leistungen fließen nur unter klar definierten Bedingungen. Vermittler stehen damit vor einer anspruchsvollen Beratungsaufgabe.
Die Grundfähigkeitsversicherung (GF) zahlt, wenn eine versicherte Fähigkeit verloren geht. Doch in der Praxis zeigt sich: Viele Kunden beantragen Leistungen zu früh oder mit falschen Erwartungen. Das aktuelle Rating von Franke und Bornberg liefert nicht nur Zahlen, sondern auch Hinweise für die Beratung.
„Viele Kunden unterschätzen, wie stark die Einschränkung sein muss, damit eine GF-Leistung greift. Maßgeblich ist ausschließlich, ob die in den Bedingungen definierte Grundfähigkeit als verloren gilt“, erklärt Phillipp Wedekind, Leiter Rating Vorsorge und Nachhaltigkeit bei Franke und Bornberg.
Gerade im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Hürden hoch. Während die BU bereits dann leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann, setzt die GF einen klaren Verlust einer Fähigkeit voraus – etwa Sehen, Sprechen oder Treppensteigen.
Grundfähigkeitsversicherung ist keine BU-Light
„Die Grundfähigkeit ist keine BU-Light. Sie leistet erst, wenn eine Grundfähigkeit im klar definierten Umfang verloren ist – und genau das sollte in der Beratung transparent gemacht werden“, betont Wedekind. Ein aktueller Grund für die geringe Zahl bewilligter Leistungen: Viele Verträge befinden sich noch innerhalb der Rücktrittsfrist. Hinzu kommt, dass zahlreiche Anträge gestellt werden, obwohl die versicherte Fähigkeit formal noch nicht als verloren gilt. Das verdeutlicht, wie wichtig eine realistische Erwartungshaltung ist – sowohl für Kunden als auch für Vermittler.
Bausteine und Kosten im Blick
GF-Produkte sind modular aufgebaut. Neben dem Grundschutz können zusätzliche Bausteine wie Arbeitsunfähigkeit (AU), schwere Krankheiten (Dread Disease) oder psychische Erkrankungen integriert werden. Jeder Zusatz erhöht die Prämie.
Ein Beispiel: Ein 30-jähriger Maurer zahlt für eine Monatsrente von 1.500 Euro (Endalter 67) im Grundtarif netto rund 101 Euro. Mit allen Zusatzbausteinen summiert sich der Beitrag auf knapp 174 Euro.
Mehr Aufklärung nötig
Die Analyse zeigt, dass die Grundfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Arbeitskraftabsicherung sein kann – jedoch keine einfache Alternative zur BU. Vermittler müssen in der Beratung klarstellen, wann Leistungen fällig werden und welche Kosten auf Kunden zukommen.
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