Als Handwerker richtig vorsorgen und flexibel bleiben

Veröffentlichung: 03.12.2018, 06:12 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

In der gesetzlichen Rentenversicherung sind selbstständige Handwerker meist versicherungspflichtig. Wer mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge auf ihrem Rentenkonto vorweisen kann, hat ein Befreiungsrecht.

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Wer sich später befreien lassen will, weil er die Zeiten noch nicht erreicht hat, sollte bei der Privatvorsorge bereits jetzt die Weichen stellen.

Die uniVersa bietet in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachversicherungsgarantie an, über die ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb von sechs Monaten bei Erreichen der 18-jährigen Mindestversicherungszeit der Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden kann.

Auch wenn das Einkommen steigt oder sich zum Beispiel der Versicherungsbedarf wegen Heirat, Geburt von Kindern oder Eigenheimkauf ändert, ist ein Ausbau des BU-Schutzes möglich.

Die Altersvorsorge sollte ähnlich flexibel aufgebaut sein. Über die staatlich geförderte Rürup-Rente können derzeit 86 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Handwerker sollten hier darauf achten, dass der Beitrag flexibel angepasst werden kann und Sonderzahlungen möglich sind.

Darüber lässt sich die private Vorsorge je nach Geschäftsverlauf zum Jahresendspurt steuerlich optimieren und bei einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht individuell gestalten.

Bild: © mpix-foto / fotolia.com

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