Die Beiträge für eine private Rürup-Rentenversicherung werden seit Jahresbeginn steuerlich noch besser gefördert.
Statt bisher 92 Prozent sind jetzt 94 Prozent der Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar. Möglich ist dies bis zu einem Höchstbetrag von 25.639 Euro, bei dem auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und für berufsständische Versorgungswerke berücksichtigt werden.
Alleinstehende können damit bis zu 24.101 Euro bei der Steuererklärung geltend machen, Verheiratete bis zu 48.202 Euro. Als Besonderheit wird bei der Rürup-Rente auch eine Anlage in Aktienfonds und günstige Indexfonds (ETF) steuerlich gefördert. Damit ist ein renditeorientierter Aufbau der Altersvorsorge möglich.
Beim Abschluss sollte man darauf achten, dass flexible Fondswechsel und Sonderzahlungen möglich sind. Zudem ist ein Ablaufmanagement wichtig, durch das später Schritt für Schritt in sichere Anlagen umgeschichtet werden kann. Bei einigen Anbieter kann auch ein aktiv gemanagtes Strategiedepot gewählt werden.
Bei uniVersa achtet zum Beispiel ein Anlageausschuss darauf, dass Chancen und Risiken immer im gewünschten Verhältnis zueinanderstehe. Beraten wird der Anlageausschuss von unabhängigen Experten der Feri.