Münchener Verein: BU für Handwerker

Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bietet die neue Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung an. Damit richtet der Versicherer seinen Fokus weiterhin auf seine Kernzielgruppe Handwerk.

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Für Existenzgründer gibt es einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent in den ersten drei Jahren. Neu ist auch ein Überbrückungsgeld als wählbare Zusatzleistung für einen lückenlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente – unabhängig davon, bei welchem Unternehmen der Kunde sein Krankentagegeld versichert hat.

Die neue BU-Versicherung steht dabei auch außerhalb des Handwerks allen versicherbaren Berufen offen.

Dr. Rainer Reitzler, Vorsitzender des Vorstandes der Münchener Verein Versicherungsgruppe, dazu:

„Vor allem Handwerker sind in ihren verschiedenen Gewerken speziellen Risiken ausgesetzt, die im Falle einer Berufsunfähigkeit finanzielle Einbußen oft bis zum Ruhestand nach sich ziehen. … Die Deutsche Handwerker BerufsunfähigkeitsVersicherung bietet für jeden die passende Absicherung der Arbeitskraft, über den gesetzlichen Schutz hinaus. … “

Die Police enthält grundsätzlich eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung und ist im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung auch über den Arbeitgeber als Direktversicherung mit steuerlicher Förderung abschließbar.

Im Leistungsfall wird die versicherte Person auf keinen anderen Beruf verwiesen, den der Kunde noch ausüben könnte. Ist eine Arbeitsunfähigkeit mitversichert, erhält der Kunde – auch rückwirkend – die vereinbarte Rente bis zu 18 Monate. Geleistet wird selbst dann, wenn keine Berufsunfähigkeit folgt. Damit kann der Kunde finanzielle Einbußen ausgleichen.

Als arbeitsunfähig gilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit bereits seit sechs Monaten besteht und vom Arzt bescheinigt ist. Sie liegt auch vor, wenn der Kunde seit drei Monaten krankgeschrieben ist und ein Facharzt weitere drei Monate prognostiziert. Die Beitragszahlung ist darüber hinaus als Einmalbeitrag möglich, der im Vergleich zum laufenden Beitrag eine Verzinsung von rund zwei Prozent nach sich zieht.

Bild: © Robert Kneschke / fotolia.com

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