Um die Marktstandards in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bewerten, hat das infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse die BU-Bedingungen von insgesamt 479 Berufsunfähigkeitstarifen von 80 Anbietern anhand von 18 Qualitätskriterien untersucht.
Dabei beziehen sich die Kriterien ausschließlich auf die Bedingungswerke, nicht aber auf technische Gestaltungsmöglichkeiten.
Es wird allerdings bewusst kein Rating erstellt und auch keine Punkte vergeben, sondern nur untersucht, welche Tarife sich in den analysierten Kriterien oberhalb oder unterhalb des Marktstandards befinden. Dabei wird der Marktstandard durch die Regelungen definiert, die in den untersuchten Bedingungswerken am Häufigsten verwendet werden.
Prognose
Um Leistungen aus einer BU-Versicherung zu erhalten, ist eine ärztliche Prognose notwendig. Marktüblich ist ein Zeitraum von voraussichtlich mindestens 6 Monaten. Dies ist auch bei 397 Tarifen der Fall. 57 haben einen „Prognosezeitraum von voraussichtlich 3 Jahren“.
Leistungsbeginn
Die meisten Tarife (451) bieten einen Leistungsbeginn zu Beginn des Folgemonats an, 16 rückwirkend zu Beginn des Monats.
Meldefristen
Bei 203 der untersuchten Tarife enthalten die Bedingungswerke keine Hinweise auf Meldefristen. Bei 91 gibt es bei einer verspäteten Meldung bis zu 3 Jahre rückwirkende Leistungen ab Meldung. 129 haben einen ausdrücklichen Verzicht auf eine Meldefrist.
Erhöhungsoption ohne Anlass
Die BU-Rente zu erhöhen ist bei 189 Tarifen nicht ohne besonderen Anlass möglich. 23 Tarife bietet die Erhöhung ohne besonderen Anlasse zu einem Stichtag alle 5 Jahre an.
Eine Erhöhung ohne besonderen Anlass ist bei 95 Tarifen innerhalb der ersten 3 bis 5 Jahre bis 35 Jahre, bei 87 Tarifen zwischen 37 und 50 Jahren möglich.
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
321Tarife zahlen bei Arbeitsunfähigkeit keine BU-Rente, 81 zahlen optional eine für maximal 18 beziehungsweise 36 Monate. Bei 41 wird diese für 18 beziehungsweise 36 Monate gezahlt. 36 bieten dies optional an, aber nicht in dem untersuchten Tarif.
Weitere untersuchte Kriterien sind: Rückwirkende Leistungen, Abstrakte Verweisung, Verzicht auf Umorganisation, Kostenbegrenzung bei Umorganisation, Berufswechselprüfung, Untersuchungen im Ausland, Beitragsstundung, Befristete Anerkenntnisse, Meldepflicht Minderung BU, Meldepflicht Aufnahme Tätigkeit, Nachprüfung, Lebenslange Pflegerente, Option auf selbstständige Anschluss-Pflegerente.
Bild: © Warakorn / fotolia.com
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