Vorgaben zum Einbruchschutz

Veröffentlichung: 14.08.2018, 05:08 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter ist der Ansicht, dass im „Einbrecher-Eldorado Deutschland“ selbst die beste Alarmanlage niemanden schützen kann, wenn bei Auswahl, Planung und Einbau der komplexen Systeme Fehler gemacht werden. Deswegen sind geprüfte Errichter ein entscheidender Teil des bekannten VdS-Schutzkonzeptes, auf das sich die Polizei, Versicherer und Nutzer seit Jahrzehnten verlassen.

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Eine gern genutzte Arbeitserleichterung für diese Errichter bieten die als „EMA-Bibel“ bekannten Richtlinien VdS 2311 mit ihren präzisen Vorgaben zur Absicherung von Gewerberisiken. Deren Anforderungen wiederum komprimierte Europas Nr.1-Institut für Einbruchschutz in der DIN A5-Kurztabelle VdS 3459-1 – mittlerweile das am häufigsten nachgefragte VdS-Druckstück.

Auf Wunsch der Branche erstellte das Institut jetzt auch eine zweite Tabelle für die Absicherung privat genutzter Gebäude. Hier werden die Schutzvorgaben der polizeilichen Beratungsstellen und der Assekuranz anhand von Versicherungssummen und Risikoeinstufungen kompakt zusammengefasst.

Sebastian Brose, Leiter des VdS-Produktmanagements im Geschäftsbereich Produkte und Unternehmen. erklärt:

„Die Kurztabelle zur privaten Absicherung" soll die Arbeit von Errichtern, Architekten, Beratern bei Versicherern wie auch Polizei erleichtern sowie sicherheitsbewussten Bauherren, Immobilienbesitzern und Mietern wichtiges Wissen auf einen Blick bieten.“

Die Kurztabellen VdS 3459-1 und 3459-2 stehen kostenlos auf vds-shop.de zur Verfügung und können mit einer formlosen E-Mail an verlag@vds.de bestellt werden.

Bilder: (1) © Andrey Popov / fotolia.com (2-3) © VdS

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