Erstmaliges Urteil mit Erfolg für VW Diesel-Fahrer
Erstmals ist ein Urteil eines Oberlandesgerichts unanfechtbar, wonach ein VW-Händler einen Schummel-Diesel zurücknehmen muss.
Das OLG Köln hatte schon im Juni ein Urteil bestätigt, wonach der Besitzer den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer zurückzuerhalten hat. Eine Revision wurde damals nicht gestattet (Az. 27 U 13/17).
Ein VW-Sprecher bestätigte jetzt gegenüber dem Magazin „Euro am Sonntag“, dass der Konzern und der Händler die Möglichkeit ungenutzt ließen, eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof gegen diese Entscheidung einzulegen.
Der Kläger hatte seinen im Jahr 2011 zugelassenen Gebrauchtwagen, einen VW Eos 2,0 TDI im April 2015 für 22.000 Euro gekauft. Im September 2011 war bekannt geworden, dass VW in Motoren dieses Auto-Typs eine Schummelsoftware eingesetzt hatte.
Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, "der vernünftige Durchschnittskäufer erwartet, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderliche Genehmigung nicht durch eine Täuschung erwirkt hat.".
Rechtsanwalt Christof Lehnen, der den Kläger vor Gericht vertrat, erläuterte nach dem Urteil:
"Es hat lange gedauert bis zu dieser ersten obergerichtlichen Entscheidung, weil die VW-Anwälte ähnliche Verfahren durch prozessuale Tricks ohne formelle gerichtliche Entscheidung beenden konnten."
Er vermutet, dass Volkswagen den Prozess "einfach aus den Augen verloren hat".
Ein VW-Sprecher hatte im Juni gesagt, man betrachte die Entscheidung des OLG als „rechtsfehlerhaft“ und gehe daher von einem Einzelfall aus. Immerhin hätten bundesweit bereits zehn Oberlandesgerichte die Berufungen von Kunden abgewiesen.
Bild: © webandi / pixabay.com
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