Weg mit dem alten Lappen und zwar schnell
Deutschland setzt die in 2006 festgelegte EU-Richtlinie um, wodurch alte Führerscheine deutlich früher eingetauscht werden müssen, als es auf den Papier-Dokumenten vermerkt ist. 110 unterschiedliche Fahrerlaubnis-Dokumente, die es aktuell in der EU gibt, werden so vereinheitlicht und auch die Kontrollen vereinfacht. Um bei den Behörden ein Antrags-Chaos zu verhindern, wird die Umstellung stufenweise ab 2021 eingeführt.
Neues Format
Die ab 2013 ausgestellten Führerscheine sind bereits im neuen Scheckkartenformat. Dennoch müssen 45 Millionen alte Führerscheine bis spätestens 2033 eingetauscht werden, denn ab diesem Zeitpunkt wird nur noch das Kartenformat ausgestellt.
Neue Führerscheine nach Geburtsjahrgängen und Ausstellungsdatum
Als erstes sind die 15 Millionen Führerscheine an der Reihe, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Abgestuft nach Geburtsjahrgängen werden die Dokumente bis 2024 erneuert: Fahrer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen sich schon 2021 einen neuen Führerschein beschaffen. Vor 1953 Geborene haben bis 2033 Zeit.
Von 2025 an bis 2033 müssen dann auch die circa 30 Millionen Fahrlizenzen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, in Plastik-Karten eingetauscht werden, abgestuft nach Ausstellungsjahr.
Befristete Laufzeit
Die Gültigkeit der Führerscheine ist mit 15 Jahren deutlich kürzer als bisher. Eine erneute Prüfung muss man auch künftig nicht ablegen, wenn der Führerschein abgelaufen ist.
Bild: © Markus Bormann / fotolia.com
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