Hinweispflicht auf Zweitmarkt für Lebensversicherungen

Veröffentlichung: 10.07.2018, 05:07 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist das Stornovolumen von Lebensversicherungen in 2017 mit rund 12,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 2016 wieder leicht gestiegen. Lebensversicherte verzichten bei Vertragskündigung aber nach wie vor auf Vorteile, die ein Verkauf am Zweitmarkt bringen würde.

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Versicherte, die ihren Vertrag auf jeden Fall kündigen wollen oder auf Grund eines Liquiditätsengpasses kündigen müssen, sollten diesen besser am Zweitmarkt verkaufen. Hier erhalten sie in der Regel zwei bis vier Prozent mehr Geld und behalten ebenfalls einen Rest-Todesfallschutz.

Dr. Marcus Simon, Vorstand der Winninger AG, dazu:

„Immer noch ist den meisten Versicherungsnehmern unbekannt, dass es mit dem Policenverkauf eine bessere Alternative zur Kündigung gibt, denn etwa ein Drittel dieser Policen hätte am Zweitmarkt gewinnbringend verkauft werden können … .“

Dr. Marcus Simon weiter:

„Von einer Hinweispflicht, wie es sie in anderen Ländern seit vielen Jahren gibt, werden deutsche Verbraucher profitieren. Aber auch für die Versicherungsunternehmen und die Vermittler ist das nicht von Nachteil, da die verkauften Policen ja bis zum Ablauf weitergeführt werden. So wird das Versichertenkollektiv nicht durch Storno geschwächt und der Bestand des Maklers reduziert sich ebenfalls nicht.“

Bild: © lightpoet / fotolia.com

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