Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Hinweispflicht
Weitere News
Shocking expensive bills
stokkete – stock.adobe.com
09.12.2021
Quasideckung: Makler muss zahlen!
Das LG Hamburg hatte zu beurteilen, ob ein im Bewachungsgewerbe tätiger Kunde seinen Makler auf Haftung wegen fehlerhafter Beratung in Anspruch nehmen kann.
Anzugtraeger-Tauziehen-41916862-AS-olly
olly – stock.adobe.com
01.07.2020
Marketing & Vertrieb
Versicherungsmakler als Erfüllungsgehilfe des Versicherers?
Unter welchen Voraussetzungen wird der Versicherungsmakler Erfüllungsgehilfe des Versicherers? Wann haftet der Versicherer „für den Versicherungsmakler“ gegenüber dem Kunden/Versicherungsnehmer?
08.06.2020
Finanzen
Corona-Soforthilfe greift offenbar zu kurz: Zweitmarkt registriert breiten Liquiditäts-Schock
Die Corona-Soforthilfen reichen offenbar nicht und auch die Lockerungen helfen längst nicht allen: Policen Direkt registriert als Marktführer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen eine Verdreifachung der Anfragen. Vor allem Gewerbetreibende müssen mit Mitteln aus ihrer privaten Altersversorgung existenzbedrohende finanzielle Engpässe überbrücken. Wertvolle Verträge sollten aber nicht vorschnell gekündigt werden. "
Frau-Briefkasten-195122281-FO-lightpoet
10.07.2018
Assekuranz
Hinweispflicht auf Zweitmarkt für Lebensversicherungen
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist das Stornovolumen von Lebensversicherungen in 2017 mit rund 12,7 Milliarden Euro im Vergleich zu 2016 wieder leicht gestiegen. Lebensversicherte verzichten bei Vertragskündigung aber nach wie vor auf Vorteile, die ein Verkauf am Zweitmarkt bringen würde.