Stromausfall: Was versichert ist – und wo Vorsorge endet

Ein großflächiger Stromausfall im Südwesten Berlins hat zuletzt deutlich gemacht, wie verletzlich die Energieversorgung selbst in urbanen Räumen ist. Neben akuten Einschränkungen im Alltag stellt sich für viele Haushalte und Betriebe vor allem eine Frage: Welche Schäden sind versichert – und wo greifen Versicherungen nicht mehr?

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Sachschäden im Blackout: Versicherungsschutz im Überblick

Grundsätzlich gilt: Nicht der Stromausfall selbst ist versichert, sondern nur der Sachschaden, der als Folge entsteht. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Für private Haushalte kommen insbesondere folgende Schäden infrage:

  • Leitungswasserschäden, etwa durch eingefrorene oder geplatzte Rohre infolge ausgefallener Heizsysteme
  • Einbruchdiebstahl, wenn Sicherungssysteme außer Betrieb sind
  • Verderb von Gefriergut, sofern dieser ausdrücklich im Hausratvertrag mitversichert ist

Welche Leistungen greifen, hängt stets von den individuell vereinbarten Bedingungen im Wohngebäude- oder Hausratvertrag ab.

„Stromausfälle wie jetzt in Berlin zeigen, wie verletzlich unsere Infrastruktur ist. Versicherungen können viele Schäden auffangen, aber eben nicht alle“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Umso wichtiger sei es, kritische Infrastrukturen widerstandsfähiger zu machen und auch die Bevölkerung besser vorzubereiten.

GDV-Empfehlungen: Schäden vorbeugen, Risiken vermeiden

Gerade in der kalten Jahreszeit rät der GDV zu konkreten Schutzmaßnahmen:

  • Trinkwasserzufuhr am Hausanschluss absperren
  • Wasserführende Leitungen – wenn möglich – entleeren
  • Eingefrorene Leitungen nur nach Absperren der Wasserzufuhr und unter Aufsicht auftauen

Von improvisierten Heizlösungen warnt der Verband ausdrücklich. Gasbetriebene Heizgeräte oder Holzkohlegrills in Innenräumen bergen Lebensgefahr durch Sauerstoffmangel oder Kohlenmonoxid. Regulär abgenommene und ordnungsgemäß betriebene Kaminöfen gelten hingegen als unkritisch.

Unternehmen: Betriebsunterbrechung als Risikofaktor

Für Betriebe kann ein Stromausfall weitreichende Folgen haben – insbesondere dann, wenn ein Sachschaden den Geschäftsbetrieb zusätzlich lahmlegt. In solchen Fällen kann eine Betriebsunterbrechungsversicherung greifen. Für bestimmte Branchen, etwa die Lebensmittelwirtschaft, existieren zudem Spezialdeckungen, die den Verderb von Kühlgut infolge eines Stromausfalls absichern.

Schaden melden: Hinweise der Feuersozietät Berlin Brandenburg

Nach dem Stromausfall hat auch die Feuersozietät Berlin Brandenburg ein kompaktes FAQ veröffentlicht, um Versicherungsnehmern Orientierung zu geben. Wichtige Punkte:

  • Schadenmeldung jederzeit telefonisch oder online möglich
  • Zeitfenster: möglichst innerhalb von 24 Stunden
  • Angaben: Datum, Ort und Beschreibung des Schadens
  • Auch aus dem Ausland oder durch Angehörige kann ein Schaden gemeldet werden
  • Fehlende Informationen lassen sich nachreichen
  • Versicherungsschutz ersetzt keine Infrastrukturvorsorge

Der aktuelle Stromausfall zeigt: Versicherungen können finanzielle Folgen mindern, aber strukturelle Risiken nicht beseitigen. „Manche Folgen eines Stromausfalls lassen sich mithilfe einer Versicherung auffangen, aber bei Weitem nicht alle“, betont Asmussen. Die Debatte um Resilienz kritischer Infrastrukturen dürfte daher weiter an Bedeutung gewinnen – nicht nur in Berlin.

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