Deutschland im Fußballfieber: Wie steht‘s um den Versicherungsschutz?

Veröffentlichung: 18.06.2018, 05:06 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland ist letzte Woche gestartet: Ob live vor Ort oder in der Heimat beim Public Viewing, die Stimmung wird aller Voraussicht nach bestens sein. Doch bei aller Begeisterung sollte auch ein wenig Vorsicht mitfeiern. In welchen Situationen eine Versicherung helfen kann, zeigt die Übersicht:

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Verletzung durch Sturz

Wenn jemand beim Public Viewing auf Glasscherben ausrutscht oder im Stadion von der Tribüne stürzt, zahlen die akuten Behandlungskosten bei einem Unfall in Deutschland die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Ralf Mertke, Unfallexperte bei der Gothaer, ergänzt:

“Für mögliche Langzeitfolgen einer Verletzung sollte man zudem eine private Unfallversicherung abschließen. Sie zahlt dann entweder einen einmaligen Kapitalbetrag oder, je nach Vereinbarung, eine monatliche Rente. Mit letzterer kann man zum Beispiel eine dauerhafte Verdienstminderung ausgleichen.“

Versicherungsschutz bei Alkoholkonsum

Die meisten Versicherungen decken auch Unfälle oder Schäden ab, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Ausschlaggebend ist hier allerdings immer das Maß: Gegen ein, zwei Gläser zum Anstoßen hat niemand etwas einzuwenden. Problematischer kann es jedoch bei starker Trunkenheit werden: Im schlimmsten Fall verliert man seinen Versicherungsschutz.

Diebstahl beim Public Viewing

Es kommt darauf an, ob Handy und Co. unter Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung entwendet wurden. Dann gilt das Ganze nämlich als Raub. Wer eine Hausratversicherung besitzt, kann diese in Anspruch nehmen. Anders sieht es aus, wenn man Opfer eines sogenannten Trickdiebstahls wurde. Eine Deckung für diesen Tatbestand bieten nicht alle Versicherungen an – wenn, dann aber oft als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung.

Auch die Definitionen können unterschiedlich sein. Zu beachten ist, dass beim Taschendiebstahl nur der Diebstahl von ganzen Taschen, also Handtasche, Rucksack oder ähnliches, versichert ist, aber nicht der Diebstahl von Geldbörsen oder sonstigen Sachen aus Taschen. Generell gilt natürlich: Möglichst wenige Wertsachen und vor allem Bargeld mittragen, Taschen mit Reißverschlüssen benutzen und vor allem immer ein Auge drauf haben.

Public Viewing-Veranstaltung fällt aus

Wer selbst ein Public-Viewing-Event durchführt, kann sich mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung und einer Ausfallversicherung absichern. Muss eine Veranstaltung beispielsweise wegen eines Unwetters abgebrochen oder komplett abgesagt werden, schützt eine Veranstaltungsausfallversicherung die Organisatoren vor den finanziellen Folgen und kommt für die Kosten von angemieteten Räumlichkeiten, Essen und Getränken sowie ggf. gebuchten Künstlern auf.

Stolpert ein Besucher während des Events über ein Kabel oder eine nicht ordnungsgemäße Bühne stürzt zusammen und verletzt Teilnehmer, haftet der Veranstalter, weswegen eine Veranstalterhaftpflichtversicherung angeraten ist.

Bild: © alphaspirit / fotolia.com

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