Der kürzlich anberaumte Diesel-Gipfel brachte ein Mini-Ergebnis zu Tage. Der Beschluss, Software-Updates bei den betroffenen Diesel-Modellen durchzuführen, ist für die deutschen Automobilhersteller zweifelsohne die billigste Lösung. Allerdings wird das Stickoxid-Problem damit an sich nicht behoben.
15 Millionen Diesel-Fahrzeuge sind nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes in Deutschland zugelassen und deren Halter bleiben nach wie vor im Ungewissen, ob nicht doch ein Fahrverbot erlassen wird. Fragen rundum die Wertminderung des Fahrzeugs und die grundsätzliche rechtliche Situation treiben die Diesel-Fahrer um, nicht nur in den Stammtischgesprächen. Die Verunsicherung ist groß und bleibt.
Prüfung der Schadenersatzansprüche
Der Finanz- und Versicherungsdienstleister JDC Group AG aus Wiesbaden handelt und ermöglicht seinen über 16.000 Vermittlern und den rund 1,2 Millionen Kunden seiner Tochterunternehmen Jung, DMS & Cie., FiNUM und Geld.de, sich über Verbraucherrechte zu informieren und Schadenersatzansprüche zu prüfen.
Ralph Konrad, Vorstand der JDC Group AG, erläutert das Vorhaben:
„Wir wissen zwar nicht genau, wie viele Kunden unserer Vermittler einen Diesel fahren, aber rein statistisch gesehen sind unter den 1,2 Millionen Kunden rund eine halbe Millionen Diesel-Halter. Diesen wollen wir über unsere Vermittler zu ihrem Recht verhelfen — und das völlig ohne Kostenrisiko über unser Netzwerk und unseren Kooperationspartner Verbraucherhilfe24.“
Stefan Bachmann, CDO mit Fokus auf das Direktkundengeschäft im JDC Group AG Vorstand, ergänzt:
„Als Online-Plattform Geld.de können wir sogar direkt per Klick auf alle betroffenen Kunden zugehen, die in den vergangenen Jahren für ihr Diesel-Fahrzeug eine KFZ-Versicherung berechnet haben und diese somit höchst effizient anschreiben. Das ist zielgenaue Kundenansprache mit direktem Mehrwert auf Datenbasis.“
Auch Nicht-Geld.de-Kunden können sich informieren und auf einfachem Weg kostenfrei Schadenersatzansprüche prüfen: Auf der Webseite diesel.geld.de können sich alle Dieselfahrer informieren, ob sie Rechtsansprüche geltend machen können, wie groß die Erfolgschancen sind und wie der organisatorische Ablauf einer möglichen Klage ist. Der Kooperationspartner Verbraucherhilfe24 übernimmt die Vermittlung eines auf solche Fälle spezialisierten Fachanwalts und die sachkundige gutachterliche Begleitung.
Kein Prozess-/Kostenrisiko für Diesel-Fahrer
Klagende Diesel-Fahrer haben dabei keinerlei Prozess- oder Kostenrisiko. Verbraucherhilfe24 übernimmt die kompletten Risiken des Verfahrens. Der Halter des Fahrzeugs muss dafür lediglich im Erfolgsfall einen Teil der Entschädigung abtreten. Damit kann jeder Halter eines Diesel-KFZ – nicht nur für Fahrzeuge aus dem VW-Konzern – ohne Risiko über einen Spezialisten Schadensersatz beantragen und mit einer Entschädigung von mehreren Tausend Euro rechnen.
Berater punkten mit neuer Serviceleistung
Ralph Konrad zur Chance der Vertriebspartner:
„Um so viele Kunden wie möglich zu erreichen, stellen wir den angeschlossenen Beratern und Vermittlern unserer Tochterunternehmen entsprechende Informationen zur Verfügung. Damit können die Vertriebspartner das hoch emotionale und aktuelle Thema Diesel-Skandal als Serviceleistung für ihre Bestandskunden und zur aktiven Neukundengewinnung nutzen.“
Bild: © Tomasz Zajda / fotolia.com
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