Honorare für Makler von Verbrauchern können ungültig sein

Veröffentlichung: 03.02.2017, 09:02 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb, die Vermittlerrichtlinie IDD ist noch nicht final verabschiedet bzw. in Kraft getreten und kommt trotzdem nicht aus den Schlagzeilen heraus.

(PDF)
Anzugtraeger-Angst-vor-Schatten-80543245-FO-ollyAnzugtraeger-Angst-vor-Schatten-80543245-FO-olly

Im Rahmen der Umsetzung der IDD ist vorgesehen, dass nur bis zum 18. Januar 2017 geschlossene Honorarvereinbarungen mit Verbrauchern Bestandsschutz genießen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Prüfung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung durch den VSAV-Netzwerkpartner und Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Jens Reichow aus Hamburg. Nach Reichows Einschätzung dürfen Makler zwar weiterhin gesetzeskonform gegen Honorar für Verbraucher tätig werden. Sollte es jedoch tatsächlich zur Umsetzung des aktuellen Gesetzesentwurfes kommen, so wären alle nach dem 18. Januar 2017 geschlossenen Vereinbarungen unwirksam und Makler könnten ab dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes dann aus diesen Vereinbarungen keine Vergütungsansprüche mehr für eine zukünftige Tätigkeit herleiten.

Damit ist die vom Gesetzgeber angestrebte klare Trennung von Provisionen und Honoraren beziehungsweise Servicegebühren de facto bereits eingeführt. Der VSAV kritisiert, dass es nicht im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes sein kann, wenn die Beratung und Vermittlung über unabhängige Makler beschränkt wird.

Aus Sicht des VSAV befinden sich Makler noch aus einem zweiten Grund in einem zeitlichen Vakuum. Selbst wenn sie vor dem Hintergrund jetzt unwirksamer Honorarverträge vorzeitig ganz in die Versicherungsberatung wechseln wollten, so ist ihnen dieser Weg noch verbaut: Denn bis das Gesetz zur IDD-Umsetzung rechtskräftig wird, ist der neue Berufsstand des Versicherungsberaters nach § 34 d GewO noch nicht geschaffen.

cms.tpwbb.x Jens Reichow, Rechtsanwalt bei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Reichow empfiehlt trotzdem, den schlussendlichen Gesetzestext abzuwarten, um erst dann darauf das eigene Unternehmen auszurichten:

„Es liegt nur ein Gesetzesentwurf vor, der noch veränderbar ist. Auch der 18.07.2017 ist nicht unumstößlich.“

Bilder: (1) © olly / fotolia.com (2) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Anzugtraeger-Gespraech-166314927-AS-fizkesAnzugtraeger-Gespraech-166314927-AS-fizkes
Recht

Honorarvereinbarungen des Versicherungsmaklers: Was ist erlaubt?

Welche Vergütung kann der Versicherungsmakler für seine Tätigkeit(en) von seinem Kunden verlangen? Um diese Frage wird lebhaft gestritten. Ausgangspunkt des Streits sind grundsätzlich die rechtlichen Freiheiten des Maklers und seiner Kunden im Rahmen der Privatautonomie. Zu nennen sind insbesondere die Vertragsfreiheit beider Parteien, die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Gewerbefreiheit (§ 1 Abs. 1 GewO).
Michael-H-Heinz-2023-bvkMichael-H-Heinz-2023-bvkBundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)
Assekuranz

BVK leitet Schritte gegen Hermann-Josef Tenhagen ein

Die RTL-Sendung "SternTV-Spezial" berichtete am 2. November unter anderem über das Thema "Sparen bei Versicherungen". In der Sendung erfolgten problematische Aussagen und Empfehlungen, die in der Vermittlerschaft zu großer Verärgerung geführt haben.
GavelGavel
Urteile

Versicherungsvermittler dürfen sich nicht als unabhängig darstellen

Zwei aktuelle Gerichtsentscheidungen bestätigen die Auffassung des vzbv, dass Vermittler ihre Beratung nicht als 'unabhängig' darstellen und auch nicht als reine Berater auftreten dürfen, wenn sie Provisionen von Versicherern oder Finanzinstituten erhalten.
Search and detect magnifying glassSearch and detect magnifying glassS... – stock.adobe.com
Finanzen

Retail Investment Strategy: Der Teufel steckt im Detail

Für die deutschen Versicherungsmakler ist es deutlich zu früh, sich über die Abkehr der EU-Kommissarin McGuinness von einem generellen Provisionsverbot in der EU zu freuen. VOTUM erkennt in dem Entwurf "versteckte U-Boote", die einer genauen Analyse bedürfen.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht