Die RTL-Sendung "SternTV-Spezial" berichtete am 2. November unter anderem über das Thema "Sparen bei Versicherungen". In der Sendung erfolgten problematische Aussagen und Empfehlungen, die in der Vermittlerschaft zu großer Verärgerung geführt haben.
Daher hat der BVK über eine Kanzlei sowohl die Produtionsfirma (i&u TV) sowie Hermann-Josef Tenhagen (Chefredakteur von Finanztip), der unter anderem als Experte geladen war, zu einer Richtigstellung aufgefordert.
Insbesondere wurde in der Sendung erklärt, dass der Abschluss von Versicherungen im Internet vorteilhafter sei, da dort keine Provisionen anfallen würden. Dies ist hinsichtlich von Abschlüssen über Vergleichsportale eine klare und gravierende Fehlinformation.
Zudem wurde in der Sendung ein Einspieler gezeigt, bei dem der Journalist Ron Perduss eine Familie zu Versicherungswechseln und Vertragskündigungen berät, ohne im Vermittlerregister über eine entsprechende Zulassung als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater zu verfügen. Daraufhin hat BVK-Präsident Michael H. Heinz die Kanzlei Nordemann beauftragt, den Journalisten abzumahnen.
Die Abmahnung und die Anschreiben zur Aufforderung der Richtigstellung haben bereits in vielen Fachmedien und in den sozialen Netzwerken zu einer hohen Resonanz geführt. Die Presseabteilung des BVK bestätigte den Vorgang auf der Plattform x (vormals Twitter).
Unter anderem rät Tenhagen in der Sendung: „Wann immer es geht, würde ich auf den Mann oder die Frau verzichten, denn die werden von meinem Geld bezahlt“ und lässt dabei aus, dass auch Vergleichsportale im Internet von Provisionen leben. Was sie im Übrigen mit zahlreichen Branchen wie beispielsweise die Reise- oder Autobranche eint. Ebenso ist eine Teilvergütung durch Provision auch unter Angestellten im Vertrieb nicht unüblich.
Die ganze Folge der Sendung „Stern TV Spezial“ vom 2. November auf RTL+ finden Sie hier.