Provisionsgebot und Doppelberatung verhindert!

Veröffentlichung: 30.06.2017, 09:06 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Der 30. Juni 2017 ist laut AfW ein großer Erfolg für Versicherungsmakler. Eben wurde die Umsetzung der IDD in nationales Recht beschlossen. Das Ergebnis: Das Provisionsgebot und die Doppelberatung wurden verhindert.

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Außerdem wird es auch keine Ausnahmen mehr für Direktversicherer geben.

Provisionsgebot im Privatkundenbereich

Der AfW hatte vor allem zwei Punkte kritisiert. Einerseits das Provisionsgebot im Privatkundenbereich. Dieses Gebot beziehungsweise dieses Verbot von alternativen Vergütungsmodellen war nach Ansicht des Bundesverbands verfassungswidrig, weil es einen massiven und nicht gerechtfertigten Eingriff in die Gewerbefreiheit der Versicherungsmakler darstellt.

Der AfW hatte hierzu ein Rechtsgutachten von Professor Schwintowski von der Humboldt Universität Berlin erstellen lassen, dass diese Auffassung nachdrücklich bestätigte. Makler sollten auch weiterhin die Möglichkeit haben, sich für Servicedienstleistungen oder auch die Vermittlung von Nettopolicen oder Beratungsleistungen, die letztlich nicht zum Versicherungsabschluss führen, vom Kunden vergüten zu lassen.

Die vorgesehene Doppelbetreuungspflicht

Der andere vom Bundesverband AfW massiv kritisierte Punkt war die vorgesehene sogenannte Doppelbetreuungspflicht. Diese hätte dazu geführt, dass den Versicherern die gesetzliche Pflicht auferlegt worden wäre, auch Kunden mit bestehender Maklervollmacht zu betreuen oder aber die Versicherungsmakler zu beaufsichtigen. Auch dieser zweite Hauptkritikpunkt des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW konnte verhindert werden.

Keine wettbewerbsverzerrenden Ausnahmen mehr

Der AfW begrüßt weiterhin, dass es zukünftig keine wettbewerbsverzerrenden Ausnahmen mehr im Onlinevertrieb gibt. Auch dort muss die Beratung der Kunden gewährleistet werden. Direktversicherer hatten bisher die Möglichkeit, ohne Beratung Produkte zu vermitteln, Makler jedoch nicht. Diese Ausnahme für Versicherer im Fernabsatz ist nun im Gesetzesentwurf gestrichen. Der Möglichkeit des Robo-Advice bei wenig beratungsintensiven Produkten im Onlinevertrieb und dem Beratungsverzicht mündiger Bürger verschließt sich der AfW ausdrücklich nicht.

Bild: © Andrey Burmakin / fotolia.com

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