GAP24 für Fotovoltaik-Finanzierung

Veröffentlichung: 26.10.2016, 05:10 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Bisher war die Forderungsdifferenzversicherung - GAP 24 – nur für Nutzer von geleasten oder finanzierten Kraftfahrzeugen, Nutzfahrzeugen oder Maschinen interessant. Die Basler hat die Produktlinie in der Sparte 'Technische Versicherungen' erweitert und bietet ab Oktober zusätzlich die Absicherung der Finanzierung von Fotovoltaikversicherungen an.

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 Mit der neuen ergänzenden Police tragen Besitzer einer Fotovoltaikanlage im Schadenfall nicht die Differenz zwischen dem Zeitwert und dem Restschuldbetrag an den Kreditgeber. Mittlerweile sind ca. 1,5 Millionen Fotovoltaikanlagen in Deutschland installiert, zwischen 70 und 80 Prozent davon wurden finanziert. Über die Jahre hinweg werden die Anlagen bei einer Neuanschaffung immer günstiger. Doch der Preisverfall hat enorme Auswirkungen auf die Entschädigung im Falle eines Totalschadens.

 Die Forderungsdifferenzversicherung GAP24

 Muss eine Fotovoltaikanlage im Falle eines Totalschadens wiederhergestellt werden, übernimmt die Fotovoltaikversicherung die Kosten bis zum aktuellen Neuwert der neuen Anlage. Im Totalschadenfall mit Nichtwiederherstellung der Anlage wird jedoch nur der Zeitwert ersetzt, der sich jedoch nicht am ursprünglichen Kaufpreis, sondern am aktuellen Neupreis einer vergleichbaren Anlage orientiert.

Durch den konstanten Preisverfall bei der Neuanschaffung von Fotovoltaikanlagen ist der aktuelle Neupreis immer niedriger als der ursprüngliche Kaufpreis. Somit fällt die Zeitwertentschädigung bezogen auf den ursprünglichen Kaufpreis wesentlich niedriger aus. Hinzu kommt, dass der Zeitwert in der Regel wesentlich kleiner als die Restschuld ist, die noch für eine Finanzierung besteht.

Im Totalschadenfall mit Nichtwiederherstellung der Anlage fordert die Bank den ausstehenden Darlehensbetrag ein. Die Differenz zwischen dem zu zahlenden Restdarlehen und dem Zeitwert muss der Eigentümer der Anlage komplett alleine tragen. An dieser Stelle kommt die Forderungsdifferenzversicherung (GAP24) zum Einsatz. Sie übernimmt die Differenz zwischen Restschuld und Zeitwerterstattung, so dass der Eigentümer der Fotovoltaikanlage keinerlei Kosten tragen muss.

Selbstbeteiligung im Schadenfall

GAP24 ist eine 'Stand-Alone-Versicherung', die zusätzlich zur bestehenden Fotovoltaikversicherung abgeschlossen werden kann. Für die gesamte Dauer des Vertrages ist nur ein geringer Einmalbeitrag fällig. Im Totalschadenfall übernimmt GAP24 zusätzlich auch die Selbstbeteiligung aus der Fotovoltaikversicherung mit maximal 1.000 Euro.

Die Finanzierung von Fotovoltaikanlagen wird durch die neue Forderungsdifferenzversicherung (GAP24) ausreichend gesichert. Der Versicherungsschutz wird in Kooperation mit GAP24.de unter www.gap24.de angeboten und kann vom Besitzer der Anlage direkt abgeschlossen werden.

Bild: © Simon Kraus / fotolia.com

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