Roland Rechtschutz: mehr Leistung für alle
ROLAND Rechtsschutz hat einen neuen Tarif eingeführt, der zahlreiche Leistungserweiterungen enthält. Mit dem Tarif 2017 ist künftig in jedem Baustein die JurLine enthalten. Damit erweitert ROLAND Rechtsschutz das Angebot einer telefonischen Rechtsberatung ohne Zusatzbeitrag nun auch auf Geschäftskunden.
ROLAND verzichtet nun auf eine Selbstbeteiligung, wenn ein Rechtsschutzfall mit einer Erstberatung abgeschlossen wird und die Kosten unter 250 Euro liegen. In allen außergerichtlichen Konfliktbeilegungsverfahren oder bei Nutzung der JurLine oder des Rechts-Service-Pakets JurWay fällt weiterhin kein Selbstbehalt an.
Leistungen für Privatkunden
Über den Einzel-Baustein Privat-Rechtsschutz können Versicherte sich unter anderem zur Wehr setzen, wenn sie zu Unrecht beschuldigt werden, illegal Musik aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Außerdem wurde mit dem Tarif 2017 im Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet die dreimonatige Wartezeit aufgehoben. Kunden, die den Plus-Baustein Privat als Ergänzung wählen, können nun eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch nehmen, wenn das Sozialamt sie zum Elternunterhalt verpflichten will.
Hintergrund ist eine gesetzliche Vorschrift, der zufolge erwachsene Kinder im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt ihrer Eltern sorgen müssen – sogar wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war. Der Ergänzungs-Baustein StrafrechtPlus Privat bietet nach dem neuen Tarif auch Versicherungsschutz beim Vorwurf eines Verbrechens, wenn sich dieser auf eine ehrenamtliche oder berufliche, nicht selbstständige Tätigkeit bezieht. Auch bei einer Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bleibt der Schutz bestehen, sofern das Verfahren durch einen Strafbefehl abgeschlossen wird. Ebenfalls neu: Der Vorwurf eines Vermögensdeliktes im privaten Bereich ist jetzt versichert.
Leistungen für Geschäftskunden
Selbstständige, die keine Mitarbeiter haben und deren Bruttojahresumsatz unter 25.000 Euro liegt, erhalten 15 Prozent Nachlass auf den Einzel-Baustein Firmen-Rechtsschutz – auch in Kombination mit den Bausteinen Verkehrs- und Immobilien-Rechtsschutz. Darüber hinaus kann der Zielgruppen-Baustein für niedergelassene Ärzte und Heilberufe jetzt auch von medizinischen Laborbetrieben, pharmazeutischen oder zahntechnischen Laboren sowie Dentallaboren abgeschlossen werden.
Ergänzungs-Baustein Mindestlohn-Rechtsschutz für alle Geschäftskunden
Mit der Einführung des neuen Tarifs steht der Ergänzungs-Baustein Mindestlohn-Rechtsschutz nun allen Geschäftskunden offen. Bislang konnte dieser nur über eine spezielle Anfrage des Vermittlers abgeschlossen werden. Der Baustein versichert gerichtliche Auseinandersetzungen rund um die Zahlung von Mindestlohn.
Darüber sind Streitigkeiten mit Sub- oder Subsubunternehmen vom Schutz umfasst – beispielsweise, wenn das Sozialamt gegen den Versicherten vorgeht, weil sein Subunternehmer nicht den gesetzlich vorgesehenen Mindestlohn zahlt oder ein Mitarbeiter des Subunternehmers vor dem Arbeitsgericht auf Zahlung des Mindestlohns klagt.
Bild: © vege / fotolia.com
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